Das Beispiel der Firma Schlecker zeige, wie manche Unternehmen vorgingen, wenn es darum gehe, Lohnkosten zu drücken. Die Firma Schlecker schließt derzeit im Zuge von Umstrukturierungen kleinere Märkte, um so genannte „XL-Filialen“ zu gründen, in denen über die Konstruktion der Leiharbeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Dumping-Löhnen und extrem ungünstigen Konditionen beschäftigt werden. „Wir erleben zurzeit den Missbrauch von Leiharbeit in vielen Unternehmen. Wie die Firma Schlecker haben in den vergangenen Jahren viele Unternehmen ein eigenes Zeitarbeitsunternehmen gegründet, um geltende tarifliche Standards zu unterlaufen“, sagte die Ministerin. Betroffen seien nahezu alle Branchen von Banken und Versicherungen bis hin zu Handelsunternehmen und Anbietern im sozialen und medizinischen Bereich.
Das Instrument Leiharbeit, das zum Abfangen von Auftragsspitzen konzipiert worden sei, werde missbraucht, um Arbeits- und Tarifbedingungen zu unterlaufen und flächendeckend Dumpinglöhne zu etablieren. Jeder achte Leiharbeitnehmer sei trotz Vollzeittätigkeit auf ergänzende staatliche Unterstützung angewiesen. „Diese Entwicklung muss endlich gestoppt werden“, forderte Malu Dreyer. Es sei nicht akzeptabel, durch dauerhafte staatliche Lohnsubventionen für manche Unternehmen den wirtschaftlichen Wettbewerb auf Kosten der Beschäftigten zu verzerren.
Mit dem Entschließungsantrag fordert die rheinland-pfälzische Landesregierung die Bundesregierung daher auf, die aktuell deutlich gewordenen Gesetzeslücken im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu schließen. Der Gesetzentwurf soll nach dem Willen der Landesregierung sicherstellen, dass für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer nach einer kurzen Einarbeitungszeit der Grundsatz „Gleiche Arbeit - gleiches Geld“ ohne Ausnahme gilt. Außerdem soll wieder der Grundsatz gelten, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bei wechselnden Unternehmen eingesetzt, aber unbefristet bei den Leiharbeitsunternehmen beschäftigt werden und die Möglichkeit der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung durch eigene Leiharbeitsgesellschaften begrenzt wird.
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Bundesrat/Leiharbeit