Nr. 052-2/06
Die uneingeschränkte Achtung der Arbeitnehmerrechte und starke Gewerkschaften, die diese Rechte vertreten, sind für Arbeitsministerin Malu Dreyer eine zentrale Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft. Zum diesjährigen Tag der Arbeit forderte die Ministerin, dass sichergestellt werden müsse, dass alle Beschäftigten an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben könnten und arbeitslosen Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben eröffnet werde. Hier trügen auch die Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung. Neben der Reduzierung der Arbeitslosigkeit sieht die Ministerin die Sicherstellung von existenzsichernden Löhnen durch Tariflöhne und gesetzlichen Mindestlohn als notwendig an. „Es darf nicht sein, dass auf der einen Seite Unternehmensgewinne steigen, während auf der anderen Seite viele Menschen dauerhaft arbeitslos sind oder nicht an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben“, so Malu Dreyer.
Auch der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsmarkt müsse unabhängig von Alter, Geschlecht, sozialer Herkunft oder kulturellem Hintergrund stärkere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Verstärkte Anstrengungen seien in diesem Zusammenhang zum Beispiel zugunsten älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, junger Menschen und von Migrantinnen und Migranten erforderlich, sagte die Ministerin.
Sie kritisierte auch erneute Bestrebungen aus Arbeitgeberverbänden und Teilen der Union nach weiteren Einschränkungen des Kündigungsschutzes. „Es gibt keinen Grund, das Kündigungsschutzrecht zu Lasten der Beschäftigten weiter zu verändern. Der Kündigungsschutz ist ein notwendiger Schutz vor willkürlichen Entlassungen“, so Malu Dreyer. Es sei wenig wahrscheinlich, dass weitere Einschränkungen im Kündigungsschutzgesetz zu zusätzlichen Neueinstellungen führen, da bereits die Flexibilisierungen in den vergangenen Jahren keine Entlastung des Arbeitsmarkts bewirkt hätten. Kündigungsschutz, Mitbestimmung und Tarifautonomie seien die wesentlichen Grundpfeiler in der Arbeitswelt, um den Einzelnen vor der Willkür wirtschaftlicher Zwänge zu schützen.
Die Arbeitsministerin appellierte in diesem Zusammenhang an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, an den noch bis 31. Mai 2006 laufenden Betriebsratswahlen teilzunehmen, um Einfluss in ihren Betrieben nehmen zu können. Die Mitbestimmung sei ein wesentliches Element der Wirtschaftsverfassung in Deutschland und trage zur Stabilisierung der Wirtschafts- und Sozialordnung bei, so die Ministerin.