Nr. 080-3/03
„Die Gesundheitsreform muss das solidarische Krankenversicherungssystem langfristig sichern, die eigenverantwortliche Rolle der Patienten stärken, die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern und die Wirtschaftlichkeit des Systems erhöhen“, wie Gesundheitsministerin Malu Dreyer anlässlich des diesjährigen Ersatzkassenforums in Mainz erklärte. Der jetzt vom Bundesgesundheitsministerium erarbeitete Reformentwurf beinhalte ein Paket von Maßnahmen, mit dem die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung gesteigert werden könne und von dem mittelfristig beitragssatzsenkende Effekte zu erwarten seien.
Das deutsche Gesundheitssystem sei leistungsfähig und biete den Versicherten eine hervorragende medizinische Versorgung. Über vier Millionen Beschäftigte leisteten eine sehr gute Arbeit für die Behandlung und Betreuung der Patientinnen und Patienten. Allein durch die gesetzliche Krankenversicherung würden über 140 Milliarden Euro für die Gesundheitsversorgung zur Verfügung gestellt. „Dies spiegelt den hohen Stellenwert wider, den die Gesundheit für die Menschen hat“, so Malu Dreyer. Dennoch gebe es erheblichen Reformbedarf, da trotz des hohen Mitteleinsatzes ein Nebeneinander von Über-, Unter- und Fehlversorgung im deutschen Gesundheitswesen zu verzeichnen sei.
Der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums sehe wichtige und richtige Weichenstellungen für eine umfassende Reform des Gesundheitswesens vor. Bei aller Notwendigkeit zu teilweise auch schmerzhaften Einschnitten müsse jedoch immer die soziale Balance gewahrt bleiben. So seien beispielsweise Praxisgebühren dann sinnvoll, wenn sie zu Verhaltensänderungen anregen; der direkte Zugang zum Haus-, Frauen-, Kinder- oder Augenarzt müsse - wie es auch der Entwurf vorsehe - davon ausgenommen sein. Auch die erhöhten Zuzahlungen für Arzneimittel sind nach Ansicht der Ministerin nur dann vertretbar, wenn sie an die mangelnde Bereitschaft des Versicherten, sich in integrierte Versorgungsformen einzuschreiben, gekoppelt sind. Die Ministerin unterstützt darüber hinaus das Vorhaben, das Krankengeld weiterhin solidarisch über die gesetzliche Krankenversicherung abzusichern; den Verzicht auf die Erhebung des Arbeitgeberbeitrages für das Krankengeld hält sie vor dem Hintergrund der beabsichtigten Beitragssenkung für tragbar. Als weitere wichtige Elemente der geplanten Reform hob die Ministerin die Stärkung der Rolle des Hausarztes als Lotse im System und die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln hervor.
Die Ministerin begrüßte grundsätzlich auch die von der Bundesregierung geplante Möglichkeit des Abschlusses von Einzelverträgen zwischen Krankenkassen und Leistungsanbietern. Die im Entwurf vorgesehene Ausgestaltung ist ihrer Ansicht nach jedoch noch diskussionsbedürftig. So plane die Bundesregierung, die fachärztliche Versorgung schrittweise auf Einzelverträge umzustellen. Aus Sicht der Ministerin sollte die Vertragsfreiheit jedoch eng mit dem gesundheitspolitischen Ziel der integrierten Versorgung verbunden werden. Sie tritt daher dafür ein, dass es den einzelnen Krankenkassen möglich ist, mit Gruppen von Leistungsanbietern Verträge abzuschließen, die die sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung der Versicherten übernehmen können, also Ärztenetze oder ähnliche integrierte Versorgungsmodelle. Gemeinsam mit ihrer nordrhein-westfälischen Amtskollegin setzt sich die rheinland-pfälzische Ministerin dafür ein, dass im weiteren Verfahren entsprechende Änderungen herbeigeführt werden.