Nr. 078-2/04
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Ladenschluss hat Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz begrüßt. Es sei richtig, im Interesse des Schutzes der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel an dem Gesetz festzuhalten, erklärte die Ministerin. Erfreulich sei insbesondere auch, dass das Bundesverfassungsgericht dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe einen hohen Stellenwert eingeräumt habe. Die Verfassungsrichter hatten geurteilt, dass das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen mit dem Grundgesetz vereinbar sei, weil Sonn - und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung verfassungsrechtlich geschützt seien.
In diesem Zusammenhang erinnerte die Ministerin daran, dass eine generelle Freigabe der Sonn- und Feiertage für den Verkauf von der rheinland-pfälzischen Landesregierung stets entschieden abgelehnt wurde. Der gesellschaftliche Wert des Sonntags für familiäres Zusammenleben, religiöse Besinnung, frohe Feste und ehrenamtliches Engagement dürfe nicht den Geschäftsinteressen Einzelner untergeordnet werden, unterstrich die Ministerin. Darüber hinaus sprach sich Malu Dreyer gegen eine neue Debatte zum Gesetz über den Ladenschluss in den Ländern aus. Es habe erst im Jahre 2003 eine weitgehende Änderung gegeben, die sich erst noch in Rheinland-Pfalz bewähren müsse, sagte die Ministerin.