Malu Dreyer: Befristung von Anträgen muss aufgehoben werden

Arbeitslosengeld II

Nr. 061-2/05

Arbeitsministerin Malu Dreyer hat sich in die Probleme um die Zahlungen der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Bad Kreuznach an Arbeitslosengeld II-Bezieherinnen und Bezieher eingeschaltet. „Die Anfang des Monats aufgetretenen Zahlungsprobleme konnten gelöst werden. Den Leistungsempfängerinnen und -empfängern wurde zwischenzeitlich ihr Geld ausgezahlt beziehungsweise bewilligt “, wie die Ministerin heute gemeinsam mit dem Bad Kreuznacher Landrat Karl-Otto Velten mitteilte. Die Ministerin sprach sich dafür aus, die Befristung der Leistungsbescheide für das Arbeitslosengeld II, die Ursache der Probleme in Bad Kreuznach war, aufzuheben. Sie kündigte an, sich für eine entsprechende Änderung der gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene einzusetzen.

Das Arbeitslosengeld II werde derzeit nur für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten gewährt, erläuterte die Ministerin. Dieser kurze Bewilligungszeitraum habe zur Folge, dass nach Ablauf eine Flut von Anträgen weiterbewilligt werden müsse. Diese praxisferne Regelung bereite derzeit allen ARGEN erhebliche Probleme und führe dazu, dass sie ihrer eigentlichen Kernaufgabe, der Vermittlung von arbeitslosen Menschen in Arbeit, nicht in ausreichendem Maße nachkommen könnten, so die Ministerin. In Bad Kreuznach habe die Vielzahl der Anträge dazu geführt, dass trotz größter Anstrengungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE Bad Kreuznach diese nicht alle fristgerecht bearbeitet werden konnten. Dadurch erhielten die betroffenen Menschen Anfang Mai nicht pünktlich ihr Geld. „Durch Abschlagszahlungen in Form von Barauszahlungen und Geldanweisungen konnte dieses Problem jetzt für den Monat Mai gelöst werden“, so die Ministerin und der Landrat. In einer gemeinsamen Aktion hätten die beteiligten Träger, die Agentur Bad Kreuznach und der Landkreis gemeinsam mit den ARGE-Beschäftigten Lösungen für die aktuellen Probleme gefunden. Auch für die kommenden Monate soll mit einem vereinfachten Bearbeitungsverfahren dafür gesorgt werden, dass niemand auf seine Leistung warten muss. Dieses Verfahren habe sie mit dem Vorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg vereinbart. „Mir ist es sehr wichtig, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz rechtzeitig ihr Geld erhalten“, so die Ministerin.

Eine solche Vereinbarung sei jedoch keine Lösung für das grundsätzliche Problem, die Befristung der Leistungsbescheide. Sie werde sich daher bei einer für Ende dieses Jahres geplanten Novellierung des SGB II dafür einsetzen, dass diese Befristung im Gesetz aufgehoben werde und vergleichbare Lösungen wie in der Sozialhilfe angestrebt würden. „Dies würde eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung mit sich bringen und zu einer Entlastung der betroffenen Menschen, aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den ARGEN führen. Ganz wesentlich könnte sie auch dazu beitragen, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGEN verstärkt dem eigentlichen Ziel der Arbeitsmarktreform, der intensiveren Beratung und Vermittlung der arbeitslosen Menschen widmen könnten“, so Malu Dreyer.

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