Nr. 159-4/04
„Ziel unserer Politik für und mit behinderten Menschen ist die größtmögliche Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung in den grundlegenden Lebensbereichen Arbeit, Wohnen, Mobilität und Freizeit für behinderte Menschen“, wie Sozialministerin Malu Dreyer heute in Bad Kreuznach anlässlich der Fachtagung „Mitten drin - Gleiche Chancen für Menschen mit Behinderungen“ der kreuznacher diakonie unterstrich. Diese Ziele seien vorrangig inmitten der Gesellschaft zu verwirklichen. „Inmitten der Gesellschaft bedeutet: gemeindenahe Wohn- und Unterstützungsformen, Integration in den ersten Arbeitsmarkt sowie die Teilhabe an Kultur- und Freizeitangeboten“, so die Ministerin.
Die Politik der Landesregierung orientiere sich an den Leitsätzen des vergangenen Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen: Teilhabe verwirklichen, Gleichstellung durchsetzen und Selbstbestimmung ermöglichen. Im Europäischen Jahr ist es nach Ansicht der Ministerin gelungen, diese zentrale Botschaft und den damit verbundenen Wandel in der Politik für Menschen mit Behinderungen in eine breite Öffentlichkeit zu tragen. Es komme nun darauf an, die Dynamik, die das Europäische Jahr entfaltet habe, in die Zukunft wirken zu lassen. Einen wichtigen Beitrag dazu leiste das zu Beginn des Europäischen Jahres in Kraft getretene Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen, dessen Umsetzung zu den Hauptaufgaben der nächsten Jahre gehöre.
Die Landesregierung werde auch weiterhin auf den Aufbau ambulanter und gemeindenaher Strukturen hinwirken, wie die Ministerin ankündigte. Die im vergangenen Jahr im Auftrag des Ministeriums erarbeitete Expertise „Wohnen, wo ich will“ enthalte wertvolle Hinweise, wie gemeindenahe Wohn- und Unterstützungsformen für behinderte Menschen auf- und ausgebaut werden könnten. Ziel sei es, so vielen behinderten Menschen wie möglich ein Leben außerhalb des Heimes zu eröffnen. Dies entspreche auch dem Wunsch der meisten Menschen mit Behinderungen. Auf der Basis der Expertise erarbeite derzeit eine Expertenkommission unter Leitung des Sozialstaatssekretärs und Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen, Richard Auernheimer, Vorschläge für den Aufbau von ambulanten Strukturen. Eine wichtige Rolle spiele dabei das Persönliche Budget, das behinderten Menschen ein selbstbestimmteres Leben ermöglicht und das in diesem Jahr flächendeckend in allen Kommunen eingeführt sein wird, so die Ministerin. Das Land Rheinland-Pfalz hat das Persönliche Budget als eines der ersten Bundesländer im Jahre 1998 modellhaft eingeführt.
Zur umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gehöre auch die Integration in den ersten Arbeitsmarkt, hob die Ministerin hervor. Dass diese Integration gut gelungen sei, zeige die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen in Rheinland-Pfalz. So konnte die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen im Land seit 1999 um 25 Prozent gesenkt werden. Damit liege Rheinland-Pfalz mit an der Spitze der Bundesländer. Die im Bundesvergleich guten rheinland-pfälzischen Ergebnisse seien darauf zurückzuführen, dass in Rheinland-Pfalz Rahmenbedingungen geschaffen worden seien, die sich positiv auf die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auswirkten. Hierzu gehöre neben dem rheinland-pfälzischen Sonderprogramm zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen auch die Initiierung von Integrationsprojekten, die Bezuschussung von Integrationsfachdiensten und Berufsbegleitenden Diensten sowie die Steigerung von Betriebsbesuchen, bei denen Arbeitgeber unter anderem auch über die Ausstattung von behindertengerechten Arbeitsplätzen informiert werden könnten.
Die Landesregierung messe Integrationsprojekten besondere Bedeutung zu, erklärte die Ministerin. Ihre Zahl soll beispielsweise durch den Aufbau von Integrationsabteilungen in Unternehmen der freien Wirtschaft in Zukunft deutlich erhöht werden. Die Zuschüsse zur Gründung und Erweiterung von Integrationsbetrieben könnten von jedem Arbeitgeber beansprucht werden. Im Rahmen von Gründungsberatungen könne der Zuschuss dem Bedarf des Betriebes angepasst werden. Die Werkstätten für behinderte Menschen seien wichtige Partner in diesem Prozess. Es sei wünschenswert, wenn sich die Werkstätten noch stärker an der Gründung von Integrationsprojekten beteiligten.