| Plenum/Insolvenzordnung

Landesregierung will Schutz vor unseriösen Schuldenregulierern verbessern

Mit einer neuen gesetzlichen Regelung will das Land stärker gegen unseriöse Schuldenregulierer vorgehen. Der Landtag beriet heute einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung. Der Gesetzentwurf soll den Schutz von überschuldeten Menschen vor den schwarzen Schafen der Branche weiter verstärken, wie Sozialstaatssekretär Christoph Habermann heute im rheinland-pfälzischen Landtag unterstrich.

Die Novellierung schließt nach Angaben des Staatssekretärs eine Gesetzeslücke. Künftig werden im Gesetz neben den vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als geeignet anerkannten Schuldnerberatungsstellen ausdrücklich die Personengruppen genannt, die geeignet sind, im Sinne der Insolvenzordnung tätig zu werden. Das sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen und –berater, Wirtschaftsprüferinnen und –prüfer und vereidigte Buchprüferinnen und –prüfer. Darüber hinaus wird festgeschrieben, dass die Beratung von den anerkannten Schuldnerberatungsstellen unentgeltlich geleistet werden muss und dass nicht noch zusätzlich Kredit-, Finanz- oder Finanzvermittlungsdienste gewerblich angeboten werden dürfen.

Die Anerkennung als amtliche Stelle oder Person hat einen hohen Stellenwert im Verbraucherinsolvenzverfahren. Erst wenn die außergerichtliche Einigung gescheitert ist, kann das eigentliche Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet werden. Die Insolvenzordnung verlangt dafür eine Bescheinigung, die die Beweiskraft einer amtlichen Urkunde hat und die nur von anerkannten Stellen oder Personen ausgestellt werden kann. „Es ist im Interesse der betroffenen Menschen unerlässlich, dass unseriösen Geschäftemachern das Handwerk gelegt wird“, so Habermann.

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