Land will höhere Kostenbeteiligung von Eltern mit sehr hohem Einkommen

Kinder- und Jugendhilfe

Nr. 133-5/05

Das Land Rheinland-Pfalz will erreichen, dass Eltern mit sehr hohem Einkommen vollständig zur Beteiligung an den Kosten für die stationäre Unterbringung ihrer Kinder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe herangezogen werden können. Das Land werde dazu einen Antrag in den Bundesrat einbringen, wie Familienministerin Malu Dreyer heute in Mainz ankündigte. Dort wird am kommenden Freitag eine Verordnung zur Kostenbeteiligung der Eltern beraten, die zu dem kürzlich verabschiedeten Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) erlassen werden soll. Die Verordnung soll die Höhe der Kostenbeteiligung festlegen. Die Kostenbeteiligung der Eltern wird nach Angaben der Ministerin zu einer finanziellen Entlastung der Kommunen führen. Nach Schätzungen des Bundes sparen die rheinland-pfälzischen Kommunen etwa fünf Millionen Euro jährlich ein.

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) soll Anfang Oktober in Kraft treten. Eine wichtige Neuerung des Gesetzes ist, dass bei den Kostenbeiträgen der Eltern deren Leistungsfähigkeit künftig stärker berücksichtigt wird. Im Einzelnen soll die Höhe der zumutbaren Kostenbeiträge durch eine Rechtsverordnung geregelt werden und nach einer Tabelle erfolgen, die nach Einkommensgruppen gestaffelt ist. Eltern in unteren Einkommensgruppen oder mit vielen Kindern sollen nicht so stark an den Kosten beteiligt werden wie Eltern mit höherem Einkommen. So soll beispielsweise ab einem Nettoeinkommen von 751 eine Kostenbeteiligung von 60 Euro an den Kosten einer Heimunterbringung anfallen. Die Staffelung erreicht zum Beispiel bei einem Nettoeinkommen von 10.000 Euro einen Kostenbeitrag der Eltern von 2.435 Euro. Der Antrag des Landes zielt darauf ab, klarzustellen, dass die Kostenbeiträge in den hohen Einkommensgruppen kostendeckend erhoben werden können.

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe führt durch die Kostenbeteiligung der Eltern gemäß ihrer Leistungsfähigkeit zu mehr sozialer Gerechtigkeit und entlastet überdies die Kommunen. „Dies muss sich auch in der konkreten Höhe der Beteiligung niederschlagen: wer besonders leistungsfähig ist, sollte in voller Höhe beteiligt werden“, so die Ministerin.

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