Das weitere Vorgehen nach dem schon bisher intensiven Austausch ist dabei bestimmt von der weiterhin sehr hohen Inzidenz und dem Bestreben, möglichst wirkungsvolle Möglichkeiten des Einschreitens zu nutzen. Diese gliedern sich in vier Bereiche: eine verschärfte Allgemeinverfügung, vermehrte POC-Testungen in besonders vulnerablen Bereichen, weitere Unterstützung für das Gesundheitsamt und zusätzlich Impfdosen für eine zielgenaue Riegelimpfung.
Allgemeinverfügung
Die verschärfte Allgemeinverfügung wurde auf Bitte des Landrats vom Land erarbeitet. Der Landkreis wird sie heute erlassen und verkünden, sie tritt am morgigen Samstag in Kraft.
Die Allgemeinverfügung des Kreises Altenkirchen regelt insbesondere folgende Punkte, die über die aktuell geltende Allgemeinverfügung hinausgehen:
- Einzelhandel: Buchhandlungen, Baumärkte, Blumengeschäfte, Gärtnereien, und Gartenbaumärkte dürfen nur im Rahmen des Einzel-Terminshoppings öffnen. Nach vorheriger Vereinbarung werden Einzeltermine vergeben, bei denen ausschließlich Personen, die demselben Hausstand angehören, gleichzeitig Zutritt gewährt wird. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.
- Friseure: Die bestehenden Regelungen werden um eine Testpflicht ergänzt.
- Gottesdienste: Gottesdienste sind mit der Maßgabe zulässig, dass maximal eine Person pro 20 qm und insgesamt maximal 50 Personen teilnehmen.
- Sport: Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen sind geschlossen. Sport im Freien ist nur alleine oder mit Personen des eigenen Hausstandes zulässig.
- Fahrschulen: Die bestehenden Regelungen werden um eine Testpflicht ergänzt.
- Musikschulen: Die bestehenden Regelungen werden um eine Testpflicht ergänzt. Gruppenunterricht ist untersagt.
- Autofahren: Für Fahrten im privaten Kraftfahrzeug mit Personen aus verschiedenen Hausständen gilt für Mitfahrer eine Maskenpflicht.
Vermehrte POC-Tests in besonders vulnerablen Bereichen
In den Seniorenpflegeeinrichtungen des Landkreises gilt aufgrund der entsprechenden Landesverordnung aktuell ohnehin eine erweiterte Testpflicht. Diese besagt unter anderem, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens zweimal pro Woche getestet werden müssen. Darüber hinaus wird mit Beginn der kommenden Woche eine tägliche Testung aller noch nicht geimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter empfohlen.
Gleiches gilt für noch nicht geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Krankenhäuser sowie der Kitas im Landkreis. Zur Bewerkstelligung der zusätzlichen Testungen stellt das Land dem Landkreis zusätzliche POC-Tests zur Verfügung. Wenn notwendig, erfolgt zu den erweiterten Testungen eine Anordnung durch das Gesundheitsamt. Dieses ist darüber hinaus weiter gehalten, die Einhaltung der Hygienevorschriften in den Krankenhäusern zu monitoren.
Weitere Unterstützung für das Gesundheitsamt zur Erhöhung der Testkapazität
Dem Landkreis wird dringend empfohlen, Öffnungszeiten und Kapazität bei den PCR-Testungen zu erhöhen. Darüber hinaus ist es aus Sicht der Landesregierung geboten, kurzfristig einen Teil der im Gesundheitsamt eingesetzten beziehungsweise in Kürze zusätzlich eingesetzten Soldatinnen und Soldaten für zusätzliche PCR-Teststellen einzusetzen. Die Landesregierung wird eine zusätzliche Personalbedarfsanforderung des Landkreises an die Bundeswehr für einen Einsatz für PCR-Testungen unmittelbar befürworten. Parallel wird die Landesregierung einen weiteren Aufruf starten, um neben den bereits im Gesundheitsamt tätigen Landesbediensteten zusätzliche Unterstützung bereitzustellen.
Weitere zusätzliche Impfdosen für zielgerichtete Riegelimpfungen
Als zusätzliche Unterstützung des Landkreises in dieser Situation stellt die Landesregierung weitere zusätzliche Impfstofflieferungen in der kommenden Woche bereit. Diese zusätzlichen Impfdosen sollen auf Grundlage der Erkenntnisse vor Ort zielgerichtet im Sinne einer Riegelungsimpfung verimpft werden.