Land stellt Weichen für Datenabgleich mit Mammographie-Screening

Krebsregister/Brustkrebs

Nr. 119-3/05

Das Kabinett hat die Weichen dafür gestellt, dass die beim Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs erhobenen Daten mit dem Krebsregister abgeglichen werden können. Der Ministerrat billigte in seiner jüngsten Sitzung einen entsprechenden Änderungsentwurf für das Landeskrebsregistergesetz, wie Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz mitteilte. Ein solcher Abgleich diene der Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings, so die Ministerin. Der Gesetzentwurf werde nun den beteiligten Partnern zur Stellungnahme zugeleitet. Das Gesetz soll möglichst im Februar 2006 in Kraft treten.

Das Krebsregister stelle eine wertvolle Informationsbasis für die Gesundheitspolitik der Landesregierung dar und könne auch zur Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings beitragen, weil der Abgleich der Daten die Gefahr von Fehldiagnosen weiter minimiere, so die Ministerin. Mit Hilfe des Krebsregisters lasse sich feststellen, ob zwischen zwei Mammographie-Untersuchungen Brustkrebs diagnostiziert wurde. In solchen Fällen handelt es sich entweder um sehr schnell wachsende Tumore, oder der Tumor wurde beim Mammographie-Screening nicht entdeckt. Es werde sichergestellt, dass der Datenabgleich nur bei vorheriger Einwilligung der Patientinnen erfolge, betonte die Ministerin.

Im Krebsregister werden seit 1992 patientenbezogene Daten über Krebserkrankungen im Land erfasst und ausgewertet; aktuell liegen Informationen von über 260.000 an Krebs erkrankten Menschen vor, darunter etwa 34.000 an Brustkrebs erkrankte Frauen. Rheinland-Pfalz habe in den neunziger Jahren als eines der ersten Bundesländer ein solches Krebsregister eingerichtet, das dann auch Vorbild für andere Landeskrebsregister gewesen sei. Das Register verfüge über eine hohe Datensicherheit: Die Patientendaten, die nur mit Zustimmung der Betroffenen aufgenommen werden dürfen, würden in einem zweischrittigen Verfahren verschlüsselt. Das Krebsregister gebe beispielsweise Aufschluss darüber, wie viele Menschen an den verschiedenen Arten von Krebs erkranken, wie Krebserkrankungen auf die verschiedenen Altersgruppen verteilt sind oder wie sich Erkrankungsmuster bei Männern und Frauen unterscheiden. Auf Grund der langjährigen Registrierung der Krebserkrankungen sei es für einzelne Krebsarten wie etwa Brustkrebs oder Prostatakrebs möglich, Bewertungen über die Wirksamkeit von Behandlungsverfahren und Früherkennungsmaßnahmen vorzunehmen. So haben die hohen Neuerkrankungs- und Sterbezahlen und die guten Heilungschancen beim frühzeitigen Erkennen des Brustkrebs den Gesetzgeber dazu veranlasst, ein flächendeckendes und qualitätsgesichertes Mammographie-Screening einzuführen. Allerdings würden noch nicht alle Krebserkrankungen im gewünschten Maße an das Krebsregister gemeldet. Die Ministerin appelliert daher an alle Ärztinnen und Ärzte, alle neu aufgetretenen Krebserkrankungen an das Krebsregister zu melden.

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