Nr. 111-4/07
Bei der Gewährung von Landeszuschüssen, in Ausschreibungen und bei Auftragsvergaben sowie bei der Vergabe von Konzessionen durch das Land soll die Barrierefreiheit künftig noch umfassender beachtet werden. Das hat das Kabinett in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beschlossen, wie Sozialministerin Malu Dreyer und der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Sozialstaatssekretär Richard Auernheimer, heute in Mainz mitteilten. Dies gelte insbesondere für bauliche Maßnahmen, Verkehrsanlagen, Verkehrsmittel und Verkehrsleistungen, die Informations- und Kommunikationstechnik, die Gestaltung von Inter- und Intranetangeboten und von Druckerzeugnissen sowie vom Land finanzierte oder mitfinanzierte Veranstaltungen. Der Beschluss gilt für alle Ministerien sowie den nachgeordneten Bereich.
Die Umsetzung einer umfassenden Barrierefreiheit sei konkreter Auftrag des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen, so Dreyer und Auernheimer. Nach dem Gesetz sind bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere Bereiche barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Barrierefreiheit sei eine der zentralen Voraussetzungen für die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. „Das Land geht hier mit gutem Beispiel voran und stellt dies für seinen Bereich sicher“, so Dreyer und Auernheimer.
„Barrierefreiheit ist mehr als die Rampe, die es Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern ermöglicht, in ein Gebäude zu gelangen“, erklärten die beiden Politiker. Ein barrierefreies Internet, Bedienungserleichterungen für Gebrauchsgegenstände oder die Verwendung leichter Sprache beispielsweise bei Bescheiden von Behörden gehörten ebenfalls dazu. Die Landesregierung habe bereits zahlreiche Schritte zur Umsetzung der Barrierefreiheit getan.