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Krebsregister Rheinland-Pfalz gGmbH startet

Die vom Land Rheinland-Pfalz und der Universitätsmedizin Mainz gegründete Krebsregister Rheinland-Pfalz gGmbH kann ihre Arbeit aufnehmen. Ermöglicht wurde dies durch eine Vereinbarung mit den sechs rheinland-pfälzischen Krankenkassenverbänden zur Finanzierung des Krebsregisters. „Ich danke den Krankenkassen für ihre konstruktive Zusammenarbeit. Die Krebsregister Rheinland-Pfalz gGmbH soll dazu beitragen, die Qualität der Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten in Rheinland-Pfalz und deutschlandweit weiter zu verbessern.

„Wir sind gleichzeitig dabei unser Landeskrebsregistergesetz entsprechend anzupassen, damit das Krebsregister seine Aufgaben auch vollumfänglich wahrnehmen kann“, so die Ministerin weiter. Der Entwurf des Landeskrebsregistergesetzes wurde heute vom Ministerrat beschlossen und geht nun in die öffentliche Anhörung.

Das neue klinisch-epidemiologische Krebsregister soll zukünftig flächendeckend ambulante und stationäre Patientendaten über Auftreten, Behandlung und Verlauf von bösartigen Neubildungen erfassen, die Daten auswerten und an die Leistungserbringer zurückmelden. „Dafür muss das Krebsregister umfangreiche technische und personelle Voraussetzungen schaffen“, so der Geschäftsführer Uwe Lucht.

Die Krebsregister Rheinland-Pfalz gGmbH geht aus dem seit mehr als 20 Jahren bestehenden epidemiologischen Krebsregister Rheinland-Pfalz hervor, das bisher Daten zur Häufigkeit und Verbreitung von Krebserkrankungen erfasst und ausgewertet hat. Diese Aufgaben werden vom neuen Krebsregister weitergeführt. „Durch die Partnerschaft mit der Universitätsmedizin ist die enge Anbindung an die Versorgungsforschung gesichert“, betonte die Vorstandvorsitzende der Universitätsmedizin Mainz, Frau Prof. Simon.

Die Einrichtung der neuen Krebsregister Rheinland-Pfalz gGmbH erfolgt vor dem Hintergrund des Bundeskrebsfrüherkennungs- und –registergesetzes (KFRG), das am 09. April 2013 in Kraft getreten ist. In allen Bundesländern sind daher derzeit klinische Krebsregister im Aufbau. „Leider hat es der Bund versäumt, den Datenaustausch zwischen den Ländern zu regeln. Damit wir trotzdem zu einer bundesweit einheitlichen Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung kommen, haben die Länder eine Ad hoc Arbeitsgruppe unter rheinland-pfälzischer Federführung eingerichtet“, so Ministerin Bätzing-Lichtenthäler, die in diesem Jahr auch Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz ist. „Die Arbeitsgruppe hat bisher sehr erfolgreich zu vergleichbaren Regelungen in den Ländern beigetragen“, so die Ministerin weiter.

Die Vereinbarung über den Prozess zur Einrichtung und Weiterentwicklung des klinischen Krebsregisters für das Jahr 2015 unterzeichneten der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, der BKK Landesverband Mitte, die Innungskrankenkasse Südwest (IKK Südwest), die Knappschaft Regionaldirektion Saarbrücken, die Sozialversicherung für Landwirtschaften, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die Krebsregister Rheinland-Pfalz gGmbH und das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz.

Laut des epidemiologischen Krebsregisters Rheinland-Pfalz sind im Jahr 2011 mehr als 12.500 Männer und 11.000 Frauen in Rheinland-Pfalz neu an Krebs erkrankt und ca. 11.000 daran verstorben. Damit ist auch in Rheinland-Pfalz Krebs die zweithäufigste Todesursache nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

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