Nr. 078-2/05
Mehr Autonomie und Selbständigkeit für die Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und Kommunen und deren Geschäftsführer hat Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz gefordert. „Die Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaften vor Ort könnten wesentlich effektiver arbeiten und Probleme schneller und effizienter lösen, wenn sie eine größere Selbständigkeit hätten und die Bundesagentur weniger Einfluss in Organisation und Arbeitsabläufe nehmen würde“, so die Ministerin. Dazu sollte den Geschäftsführern die eigenständige Verantwortung für das Personal-, das Verwaltungs- und das Sachkostenbudget sowie die Möglichkeit zur bedarfsorientierten Bewirtschaftung des Eingliederungsbudgets übertragen werden. Darüber hinaus müsse den Geschäftsführern die Personalhoheit über alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft übertragen werden. Dies bedeute insgesamt eine Stärkung der Stellung der Geschäftsführer. Das würde vor Ort ganz erheblich zur Flexibilisierung und zur Verwaltungsvereinfachung beitragen, ist die Ministerin überzeugt.
In einer Vielzahl von persönlichen Gesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Geschäftsführungen der Arbeitsgemeinschaften habe sie sich gemeinsam mit Staatssekretär Richard Auernheimer ein persönliches Bild über die örtlichen Arbeitsweisen und die Arbeitsbedingungen gebildet. Dabei sei klar geworden, dass die gute und engagierte Arbeit der Arbeitsgemeinschaften in Rheinland-Pfalz deutlich verbessert werden könne, wenn ihnen eine größere Autonomie gegeben würde. Dies habe auch eine Arbeitstagung bestätigt, die das Ministerium kürzlich gemeinsam mit den Arbeitsgemeinschaften, den optierenden Kommunen und der Regionaldirektion durchgeführt habe. Sie fühle sich in ihrer Auffassung gestärkt, dass die derzeitige Konstruktion der Arbeitsgemeinschaften mit der starken Anbindung an die Bundesagentur für Arbeit zu teilweise langen Entscheidungswegen und unnötiger Doppelarbeit führe, so die Ministerin.
In diesem Zusammenhang erneuerte sie auch ihre Forderung, dass die derzeitige Befristung der Arbeitslosengeld-II-Bescheide auf bis zu sechs Monate aufgehoben werden müsse, da sie zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand sowohl bei den Arbeitsgemeinschaften und optierenden Kommunen als auch bei den arbeitslosen Menschen führe. Sie habe in einem Gespräch mit dem Bundesarbeitsminister darauf hingewiesen, dass die derzeitige gesetzliche Befristung bei der nächsten Änderung des Gesetzes aufgehoben werden müsse. Auch dies werde zur Verwaltungsvereinfachung und zu mehr zeitlichen Ressourcen bei der Betreuung und Vermittlung der arbeitslosen Menschen führen, so Malu Dreyer.