„Auch wenn ich die Einigung zwischen Schlecker XL und ver.di positiv bewerte, muss ich sagen, dass damit nur ein Teil unserer Forderungen erfüllt wurde“, betonte Dreyer. Rheinland-Pfalz hatte im Februar dieses Jahres zusammen mit den Ländern Bremen, Berlin und Brandenburg eine Bundesratsinitiative gegen die Verdrängung oder Ersetzung von Stammbelegschaften durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern gestartet. Auslöser für diesen Antrag waren die Vorkommnisse bei Schlecker XL. Schlecker hatte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen, damit sie mit hohen Lohnabschlägen als Leiharbeitnehmer bei Schlecker XL arbeiten konnten.
Die Länder hatten gefordert, die beim „Fall Schlecker“ deutlich gewordenen Gesetzeslücken im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu schließen. Der Antrag zielte darauf ab, dass für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nach einer kurzen Einarbeitungszeit der Grundsatz „Gleiche Arbeit – gleiches Geld ohne Ausnahme“ gilt. Außerdem sollten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nicht mehr allein für die Dauer ihres Einsatzes in einem Entleihunternehmen befristet beschäftigt werden dürfen, und die Möglichkeit der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung durch eine Leiharbeitsgesellschaft – wie Schlecker XL es praktiziert hatte – sollte begrenzt werden.
„Das Ergebnis der Tarifverhandlungen zeigt, dass der Druck der Öffentlichkeit und der Politik, aber vor allem auch der Beschäftigten selbst und der Gewerkschaften Früchte getragen hat“, so Dreyer. „Nun muss die Politik folgen und die vorhandenen Schlupflöcher im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz stopfen.“ Genau das hat Bundesarbeitsministerin von der Leyen auf dem DGB-Bundeskongress unter Hinweis auf die Vorkommnisse bei Schlecker angekündigt. „Ich hoffe, Ministerin von der Leyen lässt ihren Worten bald Taten folgen“, so Dreyer.
|
Schlecker