Dreyer: Tarifautonomie nicht durch Öffnungsklauseln schwächen

Tarifpolitik

Nr. 117-2/05

Nach Ansicht von Arbeitsministerin Malu Dreyer darf es nicht zu einer Aufkündigung des tarifpolitischen Konsenses kommen. „Es ist vielmehr erforderlich, den Flächentarifvertrag zu stabilisieren und die Tarifautonomie zu stärken“, sagte die Ministerin anlässlich einer Veranstaltung ihres Hauses zum Thema „Was können Tarifverträge leisten?“. Flächentarifverträge dienten durch eine möglichst gleichmäßige Bezahlung für gleiche Arbeit der Wahrung des sozialen Friedens, so die Ministerin. Mit der Tarifautonomie verfüge Deutschland über ein System zur Aushandlung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, das sich in mehr als 50 Jahren bewährt habe. In kaum einem anderen Land werde so selten gestreikt wie in Deutschland.

Die Ministerin wandte sich damit gegen Überlegungen von Union und FDP, gesetzliche Öffnungsklauseln ins Tarifrecht einzuführen, die es zukünftig den Betrieben erlauben sollen, auch ohne Zustimmung der Tarifvertragsparteien vom Tarifvertrag abweichende Regelungen zu vereinbaren. Das Aushandeln der Löhne und sonstiger Arbeitsbedingungen auf die betriebliche Ebene zu verlagern, hätte zur Folge, dass Löhne und Sozialleistungen nicht mehr wie bisher aus dem Wettbewerb herausgenommen und für alle beteiligten Betriebe eine verlässliche Kalkulationsgrundlage seien. Es bestehe die Gefahr eines innerstaatlichen Lohndumpings.

„Ich bin sicher, dass die Tarifsvertragsparteien ihr Möglichstes tun, um Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen“, so die Ministerin. Die Tarifvertragsparteien hätten sich längst auf den Weg gemacht, die Tarifverträge zu flexibilisieren, und das sei zu begrüßen. Es gebe eine kaum zu überblickende Vielzahl von Tarifverträgen mit einer Fülle von Regelungen zur Flexibilisierung und Öffnung. In den Betrieben würden die Flexibilisierungs- und Öffnungsmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit den Tarifpartnern auch erfolgreich umgesetzt. Laut der jüngsten Betriebsrätebefragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) nutzten drei von vier tarifgebundenen Unternehmen tarifliche Öffnungs- und Differenzierungsklauseln. Daneben seien auch die vielfältigen betrieblichen Standort- und Beschäftigungssicherungsvereinbarungen - die „betrieblichen Bündnisse für Arbeit“ - zu berücksichtigen, die nach WSI-Feststellungen in rund jedem vierten Betrieb bestünden. Nicht zuletzt diese flexible Tarifpolitik habe dazu geführt, dass der Standort Deutschland einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Ländern habe aufbauen können.

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