Nr. 025-5/07
„Mit der heutigen Einigung der Arbeitsgruppe der Länder sind wir dem umfassenden Nichtraucherschutz einen großen Schritt näher gekommen“, wie Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute in Hannover unterstrich. Es sei gelungen, einen bundesweiten Rahmen für die Rauchfreiheit aller öffentlichen Lebensbereiche zu setzen, der nun von den Ländern mit eigenen Gesetzen ausgefüllt werden müsse. „Mit der Vereinbarung könne ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen vermieden werden“, so die Ministerin. Sie ist zuversichtlich, dass die Ministerpräsidenten der Vereinbarung bei ihrer Sitzung am 22. März 2007 in Berlin zustimmen werden.
Die Vereinbarung sieht vor, dass alle öffentlichen Gebäude, wie Behörden, Gerichte, Betriebe oder sonstige Einrichtungen der Länder und der Kommunen rauchfrei sind. Ebenfalls rauchfrei sind Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeheime und Einrichtungen für behinderte Menschen. Rauchverbote gelten auch in Einrichtungen der Jugendhilfe und in Schulen. Die Rauchfreiheit soll auch für Gaststätten gelten, unabhängig von Größe und Betriebsart. Lediglich Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen behalten sich vor, eine Differenzierung erneut zu prüfen. Die große Mehrheit der Länder lehnte eine Differenzierung ab, da diese nach Erfahrungen zum Beispiel in Frankreich und Belgien zu Wettbewerbsverzerrungen unter den Gastromen führt. Das Rauchen soll lediglich in vollständig abgetrennten Nebenräumen möglich sein unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitsschutzes für das Gaststättenpersonal.
Für die Durchführung der Bestimmungen ist die jeweilige Leitung der Einrichtung oder des Betriebes verantwortlich. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet.