Dreyer: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist vernünftiger Kompromiss

Antidiskriminierungsgesetz

Nr. 057-4/06

„Die Koalitionsvereinbarung zum Antidiskriminierungsgesetz ist ein guter Kompromiss, der nicht mehr in Frage gestellt werden darf“, erklärte Sozialministerin Malu Dreyer heute in Mainz zur derzeitigen Debatte um das am vergangenen Montag in der Koalition beschlossene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das Verbot einer Benachteiligung aufgrund der Rasse, des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, aber auch aufgrund einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder der Religion und Weltanschauung müsse nicht nur im Arbeitsrecht - wie von den EU-Richtlinien vorgesehen -, sondern auch für das Zivilrecht gelten.

Bei der Umsetzung der EU-Richtlinien durch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz werde in moderatem Umfang über die geforderten Regelungen hinausgegangen. Insbesondere für die Bereiche Massengeschäfte und Privatversicherungen würden nicht nur die europarechtlich vorgeschriebenen Merkmale Rasse, ethnische Herkunft und Geschlecht, sondern auch die Merkmale Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität in den Diskriminierungsschutzbereich mit einbezogen. Von den EU-Richtlinien sei bisher nur der Bereich Beschäftigung und Beruf für alle Merkmale gleich behandelt worden.

Eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU Richtlinien würde z.B. bedeuten, dass behinderte Menschen zwar im Arbeitsleben einen Schutz vor Diskriminierung hätten, dass sie aber im zivilrechtlichen Bereich, also beim Abschluss von Verträgen, weiter diskriminiert werden würden. Einem behinderten Menschen könnte somit eine Pauschalreise nach Mallorca verweigert werden. Dagegen könnte gegen den Ausschluss von einem Pauschalreiseangebot aufgrund des Merkmals „ethnischer Herkunft“ gerichtlich vorgegangen werden. Ein weiterer wichtiger Bereich wären auch die privaten Versicherungen, die nach den EU-Richtlinien unterschiedlich behandelt werden dürften.

Auch andere EU-Länder, z.B. Belgien, Finnland, Irland, Österreich, die Slowakei, die Niederlandes und Ungarn, seien über die Vorgaben der EU bei der nationalen Umsetzung der Richtlinien hinausgegangen. Deutschlands Herangehensweise sei von daher nicht außergewöhnlich. Außerdem seien die Fristen für die Umsetzung der EU-Richtlinien zum Teil bereits verstrichen. Wenn nicht bald eine Umsetzung käme, würden Bußgelder von Seiten der EU für Deutschland fällig.

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