Auernheimer: Kostenentwicklung zwingt zum Handeln

Plenum/Betreuungsrecht

Nr. 244-4/03

Das 1992 in Kraft getretene novellierte Betreuungsgesetz hat zu einer erheblichen Verbesserung der rechtlichen Stellung betreuungsbedürftiger Menschen geführt, wie der Staatssekretär im Sozialministerium Richard Auernheimer, heute im rheinland-pfälzischen Landtag unterstrich. Das Land fördere die Betreuungsvereine, um eine qualifizierte Betreuung zu gewährleisten und vor allem auch das ehrenamtliche Engagement im Betreuungswesen zu unterstützen. Darüber hinaus leisteten die von den Betreuungsbehörden eingerichteten örtlichen und überörtlichen Arbeitsgemeinschaften einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Betreuungsrechts. Gleichzeitig zwinge aber der in den vergangenen Jahren immens gestiegene Kostenaufwand für die Betreuung zum Handeln, so der Staatssekretär.

Auernheimer: „Es ist für mich unabdingbar, auch zukünftig eine hohe Qualität in der Betreuung sicherzustellen“. Vor dem Hintergrund einer sprunghaft steigenden Zahl an Betreuungsverfahren und einem damit einhergehenden Anstieg der staatlichen Ausgaben für die Betreuungsvergütung sei eine Reform unerlässlich, um ein funktionierendes Gesamtsystem gewährleisten zu können. Ein Gesetzentwurf verschiedener Bundesländer fasse geeignete Vorschläge zur Reduzierung der Betreuungsfälle, zur Beschränkung der Leistungen auf das Erforderliche sowie zur Kostensenkung zusammen und sei in den Bundesrat eingebracht worden. Rheinland-Pfalz sei dieser Bundesratsinitiative beigetreten. Einzelne offene Fragen, mit denen sich auch die diesjährige Konferenz der Arbeits- und Sozialminister eingehend befasst habe, würden im weiteren Gesetzgebungsverfahren erörtert. Dazu soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Sozial- und Justizressorts gebildet werden. Dieses Gremium solle das anstehende Gesetzgebungsverfahren begleiten und weitergehende Vorschläge zur Strukturreform erarbeiten, so der Staatssekretär.

Teilen

Zurück