Nr. 215-5/04
„Mit der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe eröffnen sich auch für die Schuldnerberatung neue Möglichkeiten“, wie Sozialstaatssekretär Richard Auernheimer heute bei der siebten Fachtagung zur Schuldnerberatung unterstrich. Die Rolle der Schuldnerberatung werde durch das mit der Zusammenlegung verbundene Prinzip der „Hilfe aus einer Hand“ gestärkt. Voraussetzung sei allerdings, dass die Zusammenarbeit in den künftigen JobCentern gut gelinge, so der Staatssekretär. Nach seinen Angaben sind in Rheinland-Pfalz etwa 120.000 Haushalte überschuldet. Wenn auch die Überschuldungsquote in Rheinland-Pfalz niedriger ausfalle als in den meisten anderen Bundesländern, sei dies ein Problem, das die Landesregierung sehr ernst nehme. Das Land habe die Fördermittel in den vergangenen Jahren auf konstant hohem Niveau gehalten, so der Staatssekretär.
Arbeitslosigkeit, Trennung und Scheidung, gescheiterte Selbständigkeit sowie problematisches Konsum- und Kreditverhalten könnten Gründe für Überschuldung sein. Das Land verfüge über eine qualitativ hochwertige Beratungsstruktur der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung, die neben finanzieller, rechtlicher und hauswirtschaftlicher Beratung auch psychosoziale Betreuung leiste. Das flächendeckende Angebot sichere die grundlegende Beratungsversorgung für alle Menschen, die von Ver- und Überschuldung betroffen sind. Dazu trage nicht zuletzt die finanzielle Förderung des Landes bei, das allein in diesem Jahr 1,9 Millionen Euro für die Schuldnerberatung zur Verfügung stelle, erklärte der Staatssekretär.
Die Zahl der intensiven Beratungsfälle mit drei und mehr Beratungskontakten sei im Jahr 2003 gegenüber dem Vorjahr um sechs Prozent auf über 9.000 Fälle angestiegen, so Auernheimer. Bereits von 2001 auf 2002 war ein Anstieg von mehr als 14 Prozent zu verzeichnen. Insgesamt suchten im vergangenen Jahr fast 17.000 Menschen Rat und Hilfe bei den 51 rheinland-pfälzischen Schuldnerberatungsstellen. Der steigende Bedarf sowie neue gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe stellten die Schuldnerberatung auch in Rheinland-Pfalz vor neue Herausforderungen. Hier sei die enge Kooperation zwischen Schuldnerberatungsstellen und den neuen Arbeitsgemeinschaften gefragt, so der Staatssekretär. Er begrüßte es, dass die Schuldnerberatung offen für den Wandel sei und die künftige Kooperation im Sinne einer gemeinsamen effektiven Hilfe und Unterstützung für die betroffenen Menschen für sich als Aufgabe annehme. Für Langzeitarbeitslose sei die Überschuldung oft ein fast unüberwindbares Hindernis bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. In der Zusammenarbeit verschiedener Stellen liege eine Chance, die oft vielschichtigen Probleme arbeitsloser Menschen ganzheitlich zu lösen, so der Staatssekretär.
Das Ministerium lädt einmal jährlich gemeinsam mit dem Schuldnerfachberatungszentrum Rheinland-Pfalz, dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Rheinland-Pfalz und der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung zu einer Fachtagung ein, um über Praxis und Perspektiven der Schuldnerberatung zu diskutieren und den Fachkräften Gelegenheit zum Austausch zu geben. In diesem Jahr lautete das Thema der Veranstaltung: „Schuldnerberatung bewegt sich! Qualitätsentwicklung und Auswirkungen von HARTZ IV.“