Auernheimer: Gut funktionierendes System wird fortgeführt

Wohnungslose Menschen

Nr. 084-4/05

Über Perspektiven der Hilfen für wohnungslose Menschen in Rheinland-Pfalz diskutierten Experten im Rahmen einer Fachtagung, zu der das Sozialministerium nach Frankenthal eingeladen hatte. Sozialstaatssekretär Richard Auernheimer betonte, die Landesregierung lege größten Wert darauf, dass auch nach Einführung des neuen Arbeitslosengeldes II das gut funktionierende System der Wohnungslosenhilfe weiter bestehen bleibe. Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II haben auch erwerbsfähige wohnungslose Menschen Ansprüche auf Leistungen der neuen Grundsicherung für Arbeit.

„Wohnungslosigkeit ist die wohl extremste und sichtbarste Form von Armut in unserem Land“, so der Staatssekretär. Das Leben auf der Straße sei verbunden mit einer Vielzahl von Problemen, wie Alkoholkonsum, gesundheitlichen Beeinträchtigungen und sozialer Isolation. Das Ministerium schätze die Anzahl der wohnungslosen Menschen in Rheinland-Pfalz auf rund 1.000 Männer und Frauen. Das Angebot der Wohnungslosenhilfe sei in Rheinland-Pfalz gut und differenziert ausgebaut, so Auernheimer. Gemeinsam mit Kommunen und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege unterstütze das Land wohnungslose Menschen beispielsweise in Form von Übernachtungs- und Resozialisierungseinrichtungen oder Angeboten des Betreuten Wohnens. Hinzu komme ein breit gefächertes niedrigschwelliges Angebot aus Streetwork, Tee- und Wärmestuben, Kleiderkammern und Beratungsstellen. Darüber hinaus können sich wohnungslose Menschen, aber auch Personen, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen, an eine der in Rheinland-Pfalz existierenden "Tafeln" wenden und sich dort kostenlos mit Lebensmitteln versorgen.

Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe seit Anfang des Jahres berühre auch die wohnungslosen Menschen, da sie häufig das Kriterium der Erwerbsfähigkeit erfüllen, so der Staatssekretär. Das Ziel, alle Hilfen aus einer Hand zu bieten, lasse sich aber für diesen Personenkreis oft nicht ohne weiteres erreichen, da sie häufig neben der Grundsicherung für arbeitslose Menschen auch Anspruch auf spezielle Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten haben. Dies führe in der Praxis hier und da zu Schwierigkeiten, die das Ministerium im engen Kontakt mit den Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und Kommunen zu lösen bestrebt sei. Fragen von grundsätzlicher Bedeutung stelle das Ministerium in Rundschreiben klar, wie beispielsweise, dass wohnungslosen Menschen der komplette Tagessatz zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes zustehe.

Um auch dem Aspekt des Förderns im neuen Leistungssystem gerecht zu werden, setze das Land seine Anstrengungen zur Integration wohnungsloser Menschen in den Arbeitsmarkt fort. So habe man als überörtlicher Träger der Sozialhilfe beispielsweise in den vergangenen Jahren gute Erfahrungen mit Integrationsmaßnahmen gesammelt, die aus einer Kombination aus Erwerbstätigkeit und gezielter Betreuung bestehen. Sie werden fortgeführt in Form von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen mit Betreuungsangeboten, die speziell für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zur Verfügung gestellt werden.

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