Nr. 093-4/06
„Die Gleichstellung in möglichst allen Lebensbereichen bleibt ein vorrangiges Ziel der Landespolitik für Menschen mit Behinderungen“. Mit diesen Worten reagierte der Staatssekretär im Sozialministerium und Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Richard Auernheimer, heute in Mainz auf die vom Netzwerk Selbstbestimmung und Gleichstellung in Rheinland-Pfalz geäußerten Befürchtungen, die Rechte behinderter Menschen könnten im Zuge der Föderalismusreform „zurückgefahren“ werden. Es werde weder Leistungsverschlechterungen noch Rückschläge in der Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes geben, unterstrich der Staatssekretär.
Rheinland-Pfalz habe als erstes Land in Folge des Bundesgleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen ein eigenes Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen in Kraft gesetzt. „In unserem Landesgesetz haben wir die Vorgaben des Bundes sogar noch präzisiert, beispielsweise bei der gesetzlichen Definition von Barrierefreiheit. Hier werden die Belange blinder und sehbehinderter Menschen stärker berücksichtigt“, betonte Auernheimer. Auch seien die Behindertenverbände bei der Aufstellung von Nahverkehrsplänen in Rheinland-Pfalz besser einbezogen als durch den Bund gefordert.
Im Bereich der Eingliederungshilfe sei Rheinland-Pfalz durch die Einführung und Erprobung persönlicher Budgets bundesweit führend. „Seit 1998 haben wir vielfältige Erfahrungen mit persönlichen Budgets gesammelt. Mit den Budgets können behinderte Menschen die von ihnen benötigte Unterstützung selbstbestimmt gestalten. Diese Form der Leistung gibt behinderten Menschen die Möglichkeit, Alternativen zu stationären Wohneinrichtungen zu wählen“, sagte der Staatssekretär. In weiteren Modellprojekten werde die Weiterentwicklung dieses Ansatzes in anderen Bereichen erprobt, beispielsweise im „Budget für Arbeit“ als Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen und zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. „In Rheinland-Pfalz bauen wir die Lebensverhältnisse für behinderte Menschen konsequent in Richtung von Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung weiter aus. Das ist unser Standard, den wir auch nach der Föderalismusreform nicht ändern werden. Dazu brauchen wir die aktive und kritische Unterstützung aller Partner in diesem Bereich“, unterstrich Auernheimer.