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Absonderungsverordnung angepasst – Regelungen zu Umgang von Ergebnissen bei Selbsttestung

Am kommenden Sonntag, 14. März, tritt die Zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen in Kraft.

Im Wesentlichen betrifft die aktuelle Änderung in der Absonderungsverordnung den Umgang mit dem positiven Ergebnis eines Selbsttests auf SARS-CoV-2. So sind Personen, deren Selbsttest ein positives Ergebnis aufweist, verpflichtet, einen PoC-Antigentest durch geschultes Personal vornehmen zu lassen. Ist dieses Ergebnis ebenfalls positiv, hat sich diese Person in Quarantäne zu begeben.

Für die vorgenannten PoC-Tests stehen u.a. die durch das Land eingerichteten Teststellen zur Verfügung. Einen Überblick über die kostenlosen Testmöglichkeiten in Ihrer Nähe finden Sie hier

Die Verkündung der Änderungsverordnung erfolgt heute auf der Internetseite www.corona.rlp.de

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