Informationen zum Härtefallfonds des Bundes

Seit Januar 2023 können Anträge auf Leistungen aus dem Härtefallfonds des Bundes gestellt werden. Der Härtefallfonds richtet sich an:

  • bestimmte Berufs- und Personengruppen aus der Ost-West-Rentenüberleitung,
  • Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie
  • jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion,

deren Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Nähe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung liegt.

Wichtig für die Antragstellung:

  • Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird nur auf Antrag gezahlt
  • Der Antrag muss bis spätestens zum 30. September 2023 gestellt werden.
  • Der Antrag ist an die Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum zu richten.

    Vordrucke können auch direkt bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds angefordert werden.

    Kontakt

    Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds
    44781 Bochum
    gst(at)stiftung-haertefallfonds.de
    Telefon: 0800 7241634