Informationen zum Härtefallfonds des Bundes

Der Bund hat eine Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler errichtet (Härtefallfonds).

Der Härtefallfonds richtet sich an:

  • bestimmte Berufs- und Personengruppen aus der Ost-West-Rentenüberleitung,
  • Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie
  • jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion,

deren Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Nähe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung liegt und die die weiteren Voraussetzungen erfüllen.

Bis zum 31. Januar 2024 (Ausschlussfrist) konnten Anträge auf Leistung aus dem Härtefallfonds bei der Geschäftsstelle der Stiftung gestellt werden.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds
44781 Bochum
gst(at)stiftung-haertefallfonds.de
Telefon: 0800 7241634