Suchkreismelder

Die kommunalen Spitzenverbände und die Mobilfunknetzbetreiber haben im Jahr 2001 eine Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze geschlossen. Diese bereits 25 Jahre existierende Übereinkunft ermöglicht den Informationsaustausch zwischen der Kommune und dem jeweiligen Unternehmen. Die jeweilige Kommune erhält mit dem sogenannten kommunalen Erstanschreiben (bzw. die „Erstinformation“) von Seiten des jeweiligen Unternehmens einerseits die Information über Ausbaubestrebungen im Gebiet der Kommune und andererseits einen konkreten „Suchkreis“ in dessen Gebiet zunächst eine kommunale Liegenschaft zur Realisierung eines Mobilfunkmasten gesucht wird. Ein Informationsaustausch bzgl. der Information zur Errichtung eines Mobilfunkmasten ist außerdem in § 7a der 26. BImSchV festgehalten. In der Praxis zeigt sich, dass eine effektive Beteiligung nicht in allen Fällen gelingt. Um die Kommunikation zwischen den Unternehmen und Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern zu unterstützen, hat die Clearingstelle Mobilfunk den Suchkreismelder entwickelt. 

Der Suchkreismelder bietet die Möglichkeit zur interaktiven Meldung von Erstinformationen bzw. kommunalen Erstanschreiben durch (Unternehmen,) Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Diese können unter dem jeweiligen untenstehenden Link oder über die angegebene E-Mail-Adresse leicht an die Clearingstelle Mobilfunk Rheinland-Pfalz übermittelt werden. Gerne wird die Clearingstelle nachfolgend den Kontakt suchen und ihre Unterstützung anbieten. Des Weiteren wird die Clearingstelle im Vorfeld prüfen, ob es bereits durch den Standortmelder übermittelte Liegenschaften innerhalb des Suchkreises der übermittelten Erstinformation bzw. des kommunalen Erstanschreiben. Gerne kann die Clearingstelle ebenfalls in Rücksprache mit Ihnen den Kontakt zu anderen Stakeholdern (Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, Akquisiteuren, Tower Cos, Mobilfunknetzbetreibern, etc.) herstellen. 

Zum Suchkreismelder für Kommunen 

Zum Suchkreismelder für Unternehmen 

E-Mail-Adresse der Clearingstelle: clearingstelle(at)mastd.rlp.de 

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