| Bundesteilhabegesetz

Schweitzer: Zusagen müssen eingehalten werden

„Sowohl die behinderten Menschen als auch die Kommunen warten seit mehreren Jahren auf die Reform der Eingliederungshilfe. Gemachte Zusagen müssen jetzt auch eingehalten werden.“ Dies erklärte Sozialminister Alexander Schweitzer anlässlich des Schreibens des Deutschen Landkreistages an Bundeskanzlerin Angela Merkel. In seinem Schreiben äußert der Deutsche Landkreistag die Sorge, dass das Bundesteilhabegesetz, zu dem sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag verabredet hatten, erst im Jahr 2018 in Kraft treten soll. Die Planungen des Bundesfinanzministeriums können nach Auffassung des Deutschen Landkreistages so verstanden werden. Rheinland-Pfalz werde den Gesetzgebungsprozess eng begleiten und als Vorsitzland der Arbeits- und Sozialministerkonferenz darauf drängen, dass das Bundesteilhabegesetz, auf das die Menschen mit Behinderungen, die Träger von Diensten und Einrichtungen sowie die Kommunen warten, möglichst noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht wird.

„Die Koalitionsparteien haben sich in den Verhandlungsrunden darauf verständigt, das Bundesteilhabegesetz zügig einzuführen“, sagte Schweitzer. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe habe in den letzten Jahren Grundzüge für diese Gesetz erarbeitet. „Es liegen also bereits zwischen Bund und Länder abgestimmte Gesetzesformulierungen vor. Nun gilt es, die im Grundlagenpapier von Bund und Länder entwickelten Vorschläge mit allen Beteiligten abzustimmen und diese am Gesetzgebungsprozess zu beteiligen.“ Hierzu zählten laut Schweitzer die Behindertenverbände, die kommunalen Spitzenverbänden, die überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der freien Wohlfahrtspflege sowie anderen Trägervertreter.

Ziel des Gesetzes ist es Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Ein für die Kommunen zentrales Ergebnis ist, dass sich die Koalitionsparteien darauf verständigt haben, dass sich der Bund mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich an den Kosten der Eingliederungshilfe  beteiligen wird. Da die Kommunen auch Träger der Eingliederungshilfe sind, wird diese Kostenbeteiligung des Bundes bei ihnen zu einer Kostenentlastung führen.

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