„Die Koalitionsparteien haben sich in den Verhandlungsrunden darauf verständigt, das Bundesteilhabegesetz zügig einzuführen“, sagte Schweitzer. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe habe in den letzten Jahren Grundzüge für diese Gesetz erarbeitet. „Es liegen also bereits zwischen Bund und Länder abgestimmte Gesetzesformulierungen vor. Nun gilt es, die im Grundlagenpapier von Bund und Länder entwickelten Vorschläge mit allen Beteiligten abzustimmen und diese am Gesetzgebungsprozess zu beteiligen.“ Hierzu zählten laut Schweitzer die Behindertenverbände, die kommunalen Spitzenverbänden, die überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der freien Wohlfahrtspflege sowie anderen Trägervertreter.
Ziel des Gesetzes ist es Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Ein für die Kommunen zentrales Ergebnis ist, dass sich die Koalitionsparteien darauf verständigt haben, dass sich der Bund mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen wird. Da die Kommunen auch Träger der Eingliederungshilfe sind, wird diese Kostenbeteiligung des Bundes bei ihnen zu einer Kostenentlastung führen.
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Bundesteilhabegesetz