Das sehen auch die Experten so. Bereits Anfang 2009 wurden erste Vorschläge der von Ulla Schmidt eingesetzten Expertenkommission vorgelegt. Dem folgte eine dreijährige Pause bevor ein neuer Expertenbeirat die Arbeit seines Vorgängers wieder aufnahm. „Durch die Passivität der Bundesregierung haben wir drei wertvolle Jahre verloren, um die Situation von Menschen mit Demenz substantiell zu verbessern“, kritisierte der Minister das Vorgehen der Bundesregierung. „Klar ist: Die verantwortungsvolle Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs kostet ein Vielfaches der letztjährigen Mini-Pflegereform. Die notwendige Steigerung des Beitragssatzes und damit die Erhöhung der Lohnnebenkosten muss uns das Thema Pflege wert sein“, so Schweitzer.
Nachdem der Bericht des Beirats eindrucksvoll unter Beweis stelle, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff nach Klärung der finanziellen Rahmenbedingungen gesetzgeberisch zeitnah umgesetzt werden kann, hofft der Minister auf eine schnelle und gute Lösung für die Betroffenen. „Wir werden uns intensiv an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligen. Ein Schwerpunkt der Landesregierung wird sein, pflegebedürftigen Menschen besser als heute zu ermöglichen, die Pflege und Betreuung so lange wie möglich im häuslichen Umfeld sicherzustellen. Von besonderer Bedeutung sind dabei angesichts der demografischen Entwicklung tragfähige Hilfe-Mix-Strukturen aus Angehörigen, Bekannten, ehrenamtlich engagierten Menschen und professionellen Kräften. Dem muss ein neu anzupassendes Leistungsrecht Rechnung tragen“, sagte Schweitzer.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff unterteilt die Leistungen der Pflegeversicherung in fünf Pflegegrade. Ermittelt werden die Einschränkungen der Selbständigkeit und die Abhängigkeit von personeller Hilfe. Dabei kann auch die gegenwärtige Benachteiligung von Menschen mit kognitiven Einschränkungen, insbesondere bei Demenz, und psychischen Erkrankungen behoben werden. Denn bislang erfolgt die Vergabe von Pflegestufen abhängig vom Zeitaufwand bei einzelnen, gesetzlich vorgegebenen Verrichtungen, beispielsweise Nahrungsaufnahme, Zahnpflege oder Ankleiden. Diese Verrichtungen sind besonders relevant bei körperlichen Einschränkungen, die allgemeinen Betreuungsbedarfe bleiben bei den derzeitigen Pflegestufen unberücksichtigt.
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Bericht des Expertenbeirats zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff