Malu Dreyer: Grundsicherung ermöglicht würdige Existenz

Plenum/Grundsicherung

Nr. 032-4/03

Die seit Januar 2003 geltende Grundsicherung trägt nach Ansicht von Sozialministerin Malu Dreyer dazu bei, dass ältere Menschen mit geringem Einkommen eine würdige und unabhängige Existenz führen können. Wie die Ministerin heute anlässlich der zweiten Beratung zum Landesausführungsgesetz zur bedarfsorientierten Grundsicherung im rheinland-pfälzischen Landtag erläuterte, liege der Unterschied zur Sozialhilfe darin, dass der in die Grundsicherung einbezogene Personenkreis auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt mit eigener Erwerbsarbeit oder aus eigenem Vermögen sicherzustellen.

Acht Wochen nach In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes sei es noch zu früh, ein Fazit insbesondere über die finanziellen Belastungen der Kommunen zu ziehen, so die Ministerin. Dennoch zeichne sich ab, dass der Personenkreis der verdeckt oder verschämt armen Menschen nicht eine solch? große Rolle spiele, wie von einem Teil der Kommunen vorher vermutet. Auch dies müsse bei der Diskussion über die finanziellen Folgen der Grundsicherung beachtet werden. Die Betroffenen würden zwar erreicht, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Menschen führten jedoch vielfach dazu, dass in den ganz überwiegenden Fällen nur geringe ergänzende Leistungen in Betracht kämen. Die gesetzliche Handlungsverpflichtung der Rentenversicherungsträger, alle Rentenbezieher mit einem Schwellenwert ihrer Renteneinkünfte von 844 Euro über die Grundsicherung zu informieren, habe allerdings vielfach Erwartungen geweckt, die aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse häufig nicht erfüllt werden könnten.

Unbefriedigend sei es, wenn durch die Grundsicherung keine tatsächliche Unabhängigkeit von der Sozialhilfe erreicht werden könne, so die Ministerin. Hier sei die Ausgestaltung der Grundsicherung nicht konsequent. Sie orientiere sich nahezu vollständig an der Sozialhilfe, habe aber einige Ansprüche des Bundessozialhilfegesetzes wie beispielsweise den Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung ausgespart. Sollten sich die diesbezüglichen ersten Erfahrungen bestätigen, bedürfe diese Regelung einer Korrektur, für die sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dann einsetzen werde, so Malu Dreyer.

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