Die „Alte Gerberei“ verfügt über 34 Plätze für Menschen, die unter chronischer Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit leiden. „Aufgrund der langen Abhängigkeitsdauer und häufigen Vorbehandlungen können die betroffenen Menschen mittelfristig oder auch dauerhaft nur eingeschränkt am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilnehmen“, so Langner. In Anbetracht der starken Beeinträchtigungen sei deshalb eine vollstationäre Behandlung in einer soziotherapeutischen Einrichtung wie der „Alten Gerberei“ oft der letzte und einzige erfolgversprechende Weg. Hier leiste die AWO Suchthilfe seit Jahren vorbildliche Arbeit, unterstrich Langner bei seinem Besuch.
Bei der Besichtigung der Trierer Einrichtung „Die Tür“ hob der Staatssekretär hervor, dass es der Suchtberatungsstelle im Laufe der Jahre gelungen sei, ein sehr differenziertes und bedarfsorientiertes Leistungsspektrum für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen in der Region Trier aufzubauen. „Neben der aufsuchenden Sozialarbeit, der Suchtprävention und der Schuldnerberatung ist ein weiterer wichtiger Schwerpunkt die Glücksspielsuchtprävention und –beratung. Betroffene und Angehörige werden hier zum Spielverhalten, über Hilfemöglichkeiten und weiterführende Therapiemaßnahmen beraten“, unterstrich David Langner. Das Land unterstütze die wertvolle Arbeit mit jährlich rund 217.000 Euro.
Im Bereich der Suchtselbsthilfe ist der Kreuzbund Diözesanverband Trier aktiv. Vor rund 40 Jahren gegründet, umfasst der Diözesanverband zwischenzeitlich rund 110 Selbsthilfegruppen, die Suchtkranke vor und nach der Behandlung beraten und begleiten und auch Angehörige unterstützen. „Die ehrenamtlich geleistete Selbsthilfe ist eine wichtige Säule der Suchthilfe, die für viele Betroffene und Angehörige eine erste Anlaufstelle im Hilfesystem ist“, so der Staatssekretär.
Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit hat vielfältige negative Folgen, die soziale Teilhabe erschweren und zu Benachteiligungen, wie Arbeitslosigkeit, Überschuldung und Krankheit führen. „Die negativen Folgen betreffen nicht den suchtkranken Menschen allein, sondern auch seine Angehörigen. In Rheinland-Pfalz steht deshalb ein gut ausgebautes und differenziertes Hilfesystem zur Verfügung, das die Bereiche Prävention, Beratung, Behandlung und Nachsorge umfasst“, unterstrich Staatssekretär Langner. Das Land fördert die Suchtberatungsstellen im Rahmen seiner freiwilligen Leistungen und stellt den Trägern dafür im Jahr 2014 rund 4,6 Millionen Euro zur Verfügung. Zur Förderung der Suchtselbsthilfe stehen insgesamt rund 60.000 Euro aus Landesmitteln zur Verfügung.
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Suchtkrankenhilfe