Die pauschalen Fördermittel werden den Krankenhäusern für kleine Baumaßnahmen bis zu einer bestimmten Kostengrenze und für die Wiederbeschaffung so genannter kurzfristiger Anlagegüter – zum Beispiel Krankenhausbetten, Nachttischschränke, medizinische Geräte vom Röntgengerät bis zum Kernspintomographen – gezahlt. Die Höhe kann von Jahr zu Jahr variieren und richtet sich insbesondere nach der Zahl der im vergangenen Jahr behandelten Patientinnen und Patienten, der vorhandenen Großgeräte, der Ausbildungsplätze und der Planbetten. Das größte Gewicht hat die Fallzahl. Sie macht etwa 80 Prozent des Förderbetrages aus. „Das ist bewusst so geregelt, denn je mehr Patientinnen und Patienten ein Krankenhaus behandelt, desto höher ist der Verschleiß von medizinischen Geräten“, so die Ministerin weiter.
„Die Krankenhäuser können über die Verwendung der pauschalen Fördermittel im Rahmen der Zweckbindung frei verfügen“, erläuterte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. „Die Verantwortlichen vor Ort sollen selbst entscheiden können, ob sie ein Sortiment Krankenhausbetten einkaufen oder in einen Röntgenapparat investieren. Sie müssen lediglich einmal im Jahr nachweisen, dass sie die Mittel zweckentsprechend verwendet haben. Dieses Verfahren hat sich seit Jahren bewährt und ist beispielhaft für ein einfaches, transparentes und unbürokratisches Verwaltungsverfahren“, so die Ministerin.
In der Anlage sind die einzelnen Krankenhausträger/Krankenhäuser mit dem Förderbetrag aufgelistet.