Das Land werde auch in den kommenden Jahren der Bedeutung der Schuldner- und Insolvenzberatung entsprechend die Förderung beibehalten und auch 2010 mit jeweils zwei zusätzlichen halben Fachkräftestellen in den Beratungsstellen sogar ausbauen. Rheinland-Pfalz finanziere als einziges Land in Deutschland mit über 220.000 Euro ein Schuldnerfachberatungszentrum als Forschungs- und Dokumentationsstelle für Beratungsstellen. Darüber hinaus fördere das Land die rund 60 Beratungsstellen mit insgesamt etwa 1,65 Millionen Euro jährlich.
Ende des vergangenen Jahres habe der Landtag auf Initiative der Landesregierung das Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung beschlossen, eines der modernsten und wirksamsten Gesetze dieser Art in Deutschland. „Damit haben wir den Kampf gegen unseriöse Geschäftemacher in der Beratungsbranche aufgenommen“, sagte Habermann. In dem neuen Gesetz wurden sowohl die Unentgeltlichkeit der Leistung als auch das Verbot festgeschrieben, Kredit-, Finanz-, Finanzvermittlungs- oder ähnliche Dienste gewerblich zu betreiben. „Außerdem zwingt die im Gesetz vorgesehene Ordnungswidrigkeit die Anbieter in ein sehr effektives Anerkennungsverfahren“, unterstrich Habermann.
Der Staatssekretär hob in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Vertraulichkeit in der Schuldnerberatung hervor. „Vertraulichkeit ist Grundvoraussetzung dafür, dass die Beratung gelingen kann“, so Habermann mit Blick auf Berichte, wonach einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ARGEN in Beratungsstellen nach Inhalten der Beratung gefragt haben sollen. Konkret bedeute das für die Zusammenarbeit zwischen ARGEN und der Schuldner- und Insolvenzberatung, dass die ARGEN den Inhalt von Beratungsgesprächen nicht abfragen dürfen. Diesen Schutz sehe im Übrigen auch das Sozialgesetzbuch vor.
|
Schuldnerberatung