Fachtagung beschäftigt sich mit Weiterentwicklung

Erziehungsberatung

Nr. 068-5/03

Oft können Probleme bei der Erziehung nicht ohne fremde Hilfe und den Rat von Fachleuten gelöst werden. Daher bieten in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Erziehungsberatungsstellen Unterstützung an. Sie beraten Eltern, Kinder und Jugendliche in allen Fragen der Erziehung. Im Rahmen einer Fachtagung des Familienministeriums diskutierten Fachleute ihre Erfahrungen; im Mittelpunkt standen zwei Untersuchungen über die Erziehungsberatungsstellen in der Stadt Mainz und im Landkreis Offenbach.

Erziehungsberatung sei die am häufigsten in Anspruch genommene Form sozialer Beratungsleistung in Rheinland-Pfalz, so das Ministerium. In den insgesamt 42 Beratungsstellen, die sich in kirchlicher, kommunaler oder freier Trägerschaft befinden, kümmerten sich 133 Fachkräfte um Probleme von Kindern und Jugendlichen, die nicht ohne fremde Hilfe und den Rat von Fachleuten gelöst werden könnten. Das Land beteilige sich an den Personalkosten der Erziehungsberatungsstellen mit 25 Prozent. Das sind rund 2,5 Millionen Euro jährlich. Die Nachfrage nach Erziehungsberatung ist nach Angaben des Ministeriums steigend. Während im Jahr 1992 noch etwa 7.900 Erziehungsberatungen durchgeführt wurden, betrug die Fallzahl 10 Jahre später rund 11.700.

Die Erziehungsberatungsstellen böten in Zeiten wachsender Komplexität der Lebensbedingungen, schnellen gesellschaftlichen Wandels und zunehmender Individualisierung Beratungskonzepte an, die Familien bei der Lösung ihrer vielfältigen Probleme professionell unterstützen und begleiten. Die Erziehungsberatung sei ein niedrigschwelliges und präventives Angebot, das problembelasteten Familien frühzeitig qualifizierte Hilfe eröffne. Die Eskalation familiärer Krisen könne so verhindert werden. Die gesellschaftliche Aufgabe bestehe darin, den Diskussionsprozess um die aktuellen Anforderungen an die Jugendhilfe zu vertiefen. Dabei müssten Qualitätsstandards entwickelt und die vorhandenen Finanzierungsinstrumente einer Überprüfung unterzogen werden, so das Ministerium. Gleichzeitig seien Hilfeformen flexibel zu gestalten und vernetzte Hilfeangebote in Form institutioneller Kooperation von Einrichtungen anzustreben.

Die Ausgestaltung der Erziehungsberatung regelt das Sozialgesetzbuch. Dabei gebe es jedoch erhebliche regionale Unterschiede, die in der konkreten Gestaltung des Aufgabenspektrums, der Versorgungsdichte sowie der Finanzierung von Erziehungsberatungsstellen zum Ausdruck komme, so das Ministerium. Dies belegten auch zwei Untersuchungen in Mainz und Offenbach, die auf der gemeinsamen Fachtagung des Ministeriums mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und der Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungs- und Familienberatung Rheinland-Pfalz vorgestellt und diskutiert wurden. Die Stadt Mainz hat in den Jahren 1999 bis 2002 das örtliche Beratungsstellenangebot mit dem Ziel einer kostengünstigen, effektiven und vernetzten Beratung untersucht. Etwa zur gleichen Zeit wurde im Landkreis Offenbach in Hessen ein Modellprojekt „Jugendhilfeplanung und Erziehungs- und Familienberatung“ durchgeführt.

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