Die FKS führte mehr als 20.800 Personenbefragungen und 5.300 Arbeitgeberprüfungen im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit durch. Darüber hinaus fanden Schwerpunktprüfungen beispielsweise in der Gebäudereinigungsbranche, im Baugewerbe und in der Briefdienstleistungsbranche statt. In enger Zusammenarbeit mit der Polizei gab es auch sehr erfolgreiche länderübergreifende Fahndungstage und gezielte Kontrollmaßnahmen. Die Verstöße betrafen Mindestlohnregelungen, Leistungs- und Sozialversicherungsbetrug sowie Verletzungen der Meldepflicht.
Parallel zur FKS führten die Ordnungsbehörden der Landkreise und Gemeinden mehr als 1.000 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen die Vorschriften des Handwerks- und Gewerberechts durch. Auf Grund der Ermittlungen wurden Bußgelder in Höhe von rund 500.000 Euro verhängt.
Die Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldlichen Ermittlungen betrug 2008 landesweit etwa 53,4 Millionen Euro. Diese setzt sich überwiegend aus nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen, vorenthaltenen Mindestlöhnen und unberechtigt bezogenen Sozialleistungen zusammen. Davon machte die Deutsche Rentenversicherung Nachzahlungen in Höhe von 13,9 Millionen Euro geltend, darin sind auch Nachforderungen aus dem Saarland enthalten. Darüber hinaus haben die rheinland-pfälzischen Steuerfahndungsstellen in den Fällen von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit Mehrsteuern in Höhe von 3,47 Millionen Euro ermittelt.
Die Auswertung der FKS für 2008 war eines der Themen der jüngsten Sitzung der Sonderkommission zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. In diesem Gremium arbeiten alle im Land mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung befassten Stellen zusammen. Ministerin Dreyer unterstrich die große Bedeutung einer guten und funktionierenden Zusammenarbeit zwischen der FKS, den Landesbehörden, den Sozialversicherungsträgern und den sonstigen betroffenen Behörden und Organisationen. Dies wesentlich mitzugestalten sei die unverzichtbare Aufgabe der Sonderkommission.
Die Sonderkommission befasste sich unter anderem auch mit der Neufassung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes. In beiden Gesetzen ist vorgesehen, dass die Prüfung der Einhaltung der Mindestlöhne durch die FKS erfolgt. Dies wurde von der Sonderkommission ausdrücklich begrüßt.
Mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat der Staat auch im Bereich der Mindestlöhne eine starke Kontrollinstanz. Dies ist für die rheinland-pfälzische Landesregierung, die Mindestlöhne zur Verhinderung von Lohndumping als unverzichtbar ansieht, von besonderer Bedeutung, betonte Malu Dreyer.
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Schwarzarbeit/Illegale Beschäftigung