Die Ministerin wies in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass hier die Beschäftigten aller Betriebe angesprochen sind – nicht nur diejenigen, die in einem Inklusionsbetrieb arbeiten. „Egal, wo Sie arbeiten: Wenn dort mindestens fünf schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind, haben Sie das Recht, eine Vertretung zu wählen. Nehmen Sie an der Wahl teil, stärken Sie mit Ihrer Stimme die Position Ihrer Vertretung.“
Rösch ergänzte: „Damit Menschen mit Behinderungen selbstverständlich in den Betrieben dazugehören, braucht es eine starke Vertretung. Sie gibt Auskunft über Nachteilsausgleiche, setzt sich für umfassende und individuelle Barrierefreiheit, vor allem bei der erforderlichen individuellen Ausgestaltung des jeweiligen Arbeitsplatzes, in den Betrieben ein und unterstützt Menschen mit Behinderungen bei den Bewerbungsverfahren. Geben Sie Ihrer Schwerbehindertenvertretung Rückhalt, indem Sie sich bei der Wahl Ihrer Interessensvertretung beteiligen“, so seine Aufforderung.
„Die Schwerbehindertenvertretungen sind die Schrittmacher für Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe in den Unternehmen und Dienststellen“, sagten Bätzing-Lichtenthäler und Rösch. „Wir freuen uns deshalb, wenn so viele Menschen wie möglich von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Ebenso ermutigen wir die Beschäftigten in den Betrieben und Dienststellen, sich für eine starke Interessenvertretung zur Wahl für die Schwerbehindertenvertretungen aufzustellen.“
Die Wahl der Schwerbehindertenvertreter und -vertreterinnen findet vom 1. Oktober bis 30. November 2018 statt. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle am Wahltag beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen. Wählbar sind alle nicht vorübergehenden Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb mindestens seit sechs Monaten angehören.
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Wahl der Schwerbehindertenvertretung