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Bätzing-Lichtenthäler: Hausarztzentrierte Versorgung ist ein Gewinn

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und der Hausärzteverband Rheinland-Pfalz haben einen neuen Hausarztvertrag abgeschlossen, der eine gute und wohnortnahe gesundheitliche Versorgung sichert. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler begrüßte den Vertragsabschluss zur hausarztzentrierten Versorgung zwischen den beiden Partnern. „Das ist ein guter Tag für die Patientinnen und Patienten und ein guter Tag für die Hausärztinnen und Hausärzte in unserem Land!“

Die Ministerin sagte, sie freue sich, dass AOK und Hausärzteverband in diesen Tagen lange und mitunter auch schwierige Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen haben. Ab sofort können sich Hausärztinnen und Hausärzte wie auch AOK-Versicherte in die mit dem Hausarztvertrag begründete wohnortnahe, flächendeckende und von einer besonderen Qualität gekennzeichnete Versorgungsform einschreiben. „Mein besonderer Dank gilt sowohl dem Vorsitzenden des rheinland-pfälzischen Hausärzteverbandes, Dr. Burkhard Zwerenz, der in seinem Engagement für einen Hausarztvertrag nie nachgelassen hat, als auch der Vorstandsvorsitzenden der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Dr. Irmgard Stippler, die nach ihrem Amtsantritt den Weg zu einem Vertragsabschluss frei gemacht hat“, unterstrich Bätzing-Lichtenthäler.

„Vom Hausarztvertrag können nun alle AOK-Versicherten, aber auch deren Hausärztinnen und Hausärzte profitieren. Der Vertrag ist daher ein Instrument, das die gesundheitliche Versorgung in unserem Land verbessern wird und zudem als eine besondere Form der Anerkennung für die Arbeit der Hausärztinnen und Hausärzte in Rheinland-Pfalz zu werten ist. Mit dem Hausarztvertrag erhalten die rheinland-pfälzischen Ärztinnen und Ärzte die Grundlage für eine bessere Honorierung ihrer qualifizierten hausärztlichen Tätigkeit“, so die Ministerin weiter. Zugleich verbessere der Vertrag die Chancen auf Gewinnung von qualifiziertem hausärztlichen Nachwuchs.

Die Ministerin wies darauf hin, dass sich die rheinland-pfälzische Landesregierung seit langem öffentlich und auch gegenüber den Vertragspartnern für den Abschluss eines Hausarztvertrages ausgesprochen habe, auch wenn sie selber an den Verhandlungen nicht beteiligt war. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie wird den Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73 b SGB V als Rechtsaufsicht über die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland nun in Kürze zur Prüfung vorgelegt bekommen.

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