Die häusliche Kinderkrankenpflege ist ein besonderes Anliegen der Landesregierung, um schwerst und chronisch erkrankten Kindern das familiäre und soziale Umfeld möglichst zu erhalten. Unter Moderation des Ministeriums haben jetzt Anbieter häuslicher Kinderkrankenpflege mit der AOK Rheinland-Pfalz zum 01.04.2003 die Erbringung und Vergütung häuslicher Kinderkrankenpflege bei besonders aufwändigen Fällen vertraglich geregelt. Die den Verbänden der Angestellten- und Arbeiter-Ersatzkassen angeschlossenen Krankenkassen werden dieser Vereinbarung zum 01.05.2003 beitreten, wie Sozialstaatssekretär Richard Auernheimer heute in Mainz mitteilte.
Der Staatssekretär hatte sich gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden der AOK, Walter Bockemühl, und den Partnern in der Pflege für die Umsetzung einer Konzeption zur besseren häuslichen Versorgung von Kindern mit besonders aufwändigen Hilfen eingesetzt. Nach Angaben von Auernheimer und Bockemühl sichert die Vereinbarung die häusliche Versorgung von Kindern mit Erkrankungen oder Behinderungen, die einen erhöhten Aufwand in der Betreuung und Behandlung erfordern. Dies können beispielsweise chronisch kranke Kinder, Frühgeborene oder auch Kinder mit Tumorerkrankungen sein. Rheinland-pfälzische Kinderkrankenpflegedienste, die entsprechend qualifiziertes Personal vorhalten und die Patienten nach ganzheitlichen Gesichtspunkten versorgen, könnten nun den notwendigen Zeitaufwand der erforderlichen behandlungspflegerischen Maßnahmen im Einzelfall mit der Krankenkasse abrechnen.