Malu Dreyer: Länder wollen Bürokratieabbau in der Pflege weiter vorantreiben

Pflege

Nr. 164-4/05

Die Sozialministerinnen und -minister der Länder haben sich auf ihrer diesjährigen Konferenz in Bremen dafür ausgesprochen, dass betreute Wohngemeinschaften älterer Menschen aus dem Anwendungsbereich des Heimgesetzes herausgenommen werden sollen. „Das wäre ein großer Schritt in Richtung Bürokratieabbau in der Pflege. Es würde außerdem die Bildung von Wohngemeinschaften und anderen innovativen Wohn- und Betreuungsformen unterstützen“, sagte die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer, auf deren Initiative der entsprechende Antrag basiert. Darüber hinaus beschlossen die Ministerinnen und Minister weitere Vorschläge, um die Pflege für die Zukunft zu sichern.

„Der Abbau von überflüssiger Bürokratie ist ein zentrales Ziel in der Pflege. Er gibt den Pflegenden mehr Zeit für die eigentliche Betreuung und Pflege. Darüber hinaus erhöht er die Flexibilität bei der Ausgestaltung neuer Angebotsformen“, so die Ministerin. Immer mehr Menschen wünschten sich, in den eigenen vier Wänden alt zu werden; dies gelte für die meisten auch im Falle von Pflegebedürftigkeit. Daher müsse es ein vorrangiges Ziel sein, die häusliche Pflege zu stärken und alternative Wohn- und Hilfeformen wie beispielsweise betreute Wohngemeinschaften zu fördern.

Der Antrag aus Rheinland-Pfalz, dem sich auch andere Länder angeschlossen haben, zielt darauf ab, ambulant betreute Wohngemeinschaften aus dem Anwendungsbereich des Heimgesetzes herauszunehmen, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner ihr Zusammenleben hier selbstbestimmt gestalten, die freie Wahl des Pflegedienstes garantiert ist und in der Wohngemeinschaft nicht mehr als zwölf betreuungsbedürftige Menschen zusammen wohnen. Der Schutzzweck des Heimgesetzes sei nicht erforderlich bei Konzepten, die die Selbstbestimmung und die Wahlfreiheit garantieren, so die Ministerin. Darüber hinaus sollen neue Wohn- und Betreuungskonzepte modellhaft erprobt und sinnvolle Finanzierungsmöglichkeiten dafür geprüft werden. Ein weiterer Abbau von Bürokratie soll erreicht werden durch die Vermeidung von Doppel- und Mehrfachprüfungen in Einrichtungen durch MDK und Heimaufsicht sowie durch die Beschränkung der Pflegedokumentation auf das Wesentliche. Letzteres wurde in Rheinland-Pfalz mit der Muster-Pflegedokumen-tation für stationäre Einrichtungen bereits erfolgreich erprobt.

Der Abbau von Bürokratie sei ein wesentlicher Bestandteil für eine Reform der Pflege, so die Ministerin. Die Sozialministerinnen und -minister legten darüber hinaus weitere Punkte fest, denen für die Zukunftssicherung der Pflege große Bedeutung zukomme. Dazu gehören eine Überarbeitung des Begriffes der Pflegebedürftigkeit und des darauf basierenden Einstufungssystems, insbesondere im Hinblick auf den Bedarf von demenzkranken Menschen, die Stärkung der häuslichen Pflege, die Realisierung neuer Wohnformen und die Fortentwicklung von Qualifikationen in der Pflege. Auch die stärkere Unterstützung der Angehörigen und die Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements sowie die interkulturelle Pflege seien wichtige Elemente für eine Reform der Pflege, so die Ministerin.

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