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Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Zugang zu Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 6.836 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 231 Todesfälle und 6.444 genesene Fälle. 161 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.

Landkreis

Bisher bekannt

Todesfälle

Genesen

Gemeldete letzte 7 Tage pro 100.000

Ahrweiler

195

1

187

2

Altenkirchen

165

11

154

0

Alzey-Worms

269

11

254

1

Bad Dürkheim

329

12

312

2

Bad Kreuznach

199

7

189

1

Bernkastel-Wittlich

167

2

155

1

Birkenfeld

90

2

86

0

Bitburg-Prüm

184

5

179

0

Cochem-Zell

134

1

128

5

Donnersbergkreis

137

6

129

1

Germersheim

145

5

140

0

Kaiserslautern

104

0

102

0

Kusel

91

1

90

0

Mainz-Bingen

431

25

400

0

Mayen-Koblenz

341

14

326

0

Neuwied

215

4

209

1

Rhein-Hunsrück

166

6

155

0

Rhein-Lahn-Kreis

159

6

152

0

Rhein-Pfalz-Kreis

250

5

230

5

Südliche Weinstr.

151

3

147

0

Südwestpfalz

106

3

103

0

Trier-Saarburg

195

8

187

0

Vulkaneifel

118

5

113

0

Westerwaldkreis

363

21

336

1

Stadt

 

 

 

 

Frankenthal

44

2

42

0

Kaiserslautern

187

5

160

3

Koblenz

264

18

245

1

Landau i.d.Pfalz

56

2

54

0

Ludwigshafen

326

2

312

1

Mainz

669

26

603

7

Neustadt Weinst.

104

2

101

0

Pirmasens

31

0

31

0

Speyer

91

1

85

6

Trier

102

1

101

0

Worms

222

7

212

2

Zweibrücken

36

1

35

0


Stand: 10.15 Uhr

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner. 

Zugang zu Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken 
Mit dem In-Kraft-Treten einer weiteren Änderungsverordnung wird der Besuch der Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke für Menschen mit Behinderungen, die einer Risikogruppe angehören, wieder ermöglicht. Menschen mit Behinderungen, die keine Vorerkrankungen haben, konnten den Unterricht schon länger wieder besuchen.

„Der Besuch des Unterrichts und das Ablegen von Prüfungen ist jetzt wieder für alle möglich, das ist wichtig für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“, so Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Damit das so bleibt, bitten wir darum, die Grundregeln zu Abstand und Hygiene zu beachten, um vor allem den Schutz der vulnerablen Gruppen weiter zu gewährleisten.“

Die Änderungsverordnung über die stufenweise Wiederaufnahme des Betriebs von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Einrichtungen sowie von Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken soll heute verkündet werden und morgen in Kraft treten.

Die Einzelheiten können auf der Internetseite www.corona.rlp.de abgerufen werden.
 

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