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Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Weitere Lockerungen für tagesstrukturierende Angebote für Menschen mit Behinderungen

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 6.987 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 235 Todesfälle und 6.590 genesene Fälle. 162 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.

Landkreis

Bisher bekannt

Todesfälle

Genesen

Gemeldete letzte 7 Tage pro 100.000

Ahrweiler

196

1

193

1

Altenkirchen

172

11

154

0

Alzey-Worms

271

11

257

1

Bad Dürkheim

329

12

315

0

Bad Kreuznach

202

7

191

1

Bernkastel-Wittlich

176

2

164

4

Birkenfeld

90

2

88

0

Bitburg-Prüm

199

5

179

12

Cochem-Zell

137

1

133

3

Donnersbergkreis

137

6

130

0

Germersheim

160

5

140

11

Kaiserslautern

106

1

102

2

Kusel

92

1

90

1

Mainz-Bingen

433

25

406

0

Mayen-Koblenz

349

14

327

0

Neuwied

215

4

211

0

Rhein-Hunsrück

166

6

160

0

Rhein-Lahn-Kreis

159

6

153

0

Rhein-Pfalz-Kreis

262

5

243

3

Südliche Weinstr.

155

3

148

1

Südwestpfalz

106

3

103

0

Trier-Saarburg

203

9

190

1

Vulkaneifel

122

5

113

5

Westerwaldkreis

371

22

340

0

Stadt

 

 

 

 

Frankenthal

47

2

42

0

Kaiserslautern

192

6

179

5

Koblenz

265

18

246

0

Landau i.d.Pfalz

56

2

54

0

Ludwigshafen

332

2

323

3

Mainz

679

26

644

1

Neustadt Weinst.

105

2

102

2

Pirmasens

31

0

31

0

Speyer

101

1

89

12

Trier

103

1

101

0

Worms

224

7

214

1

Zweibrücken

44

1

35

9


Stand: 11:00 Uhr

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner. 

Weitere Lockerungen für tagesstrukturierende Angebote für Menschen mit Behinderungen 
Aufgrund der günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt es auch im Bereich der tagesstrukturierenden Angebote für Menschen mit Behinderungen, den Werkstätten (WfbM), den Tagesstätten, den Tagesförderstätten, den Sozialpädiatrische Zentren mit den Frühförderstellen, den Autismus-Therapiezentren und den Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken weitere Lockerungen.

In den Werkstätten für behinderte Menschen können künftig auch Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, wieder mitarbeiten. Auch die Möglichkeiten der Wiederaufnahme der Beschäftigung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen in Tagesförderstätten wurde erweitert; der Besuch ist aber weiterhin freiwillig. Weiter geöffnet werden auch die Angebote von Sozialpädiatrischen Zentren und den angeschlossenen Frühförderstellen; so sind zukünftig auch Gruppentherapien und mobil aufsuchende Leistungen unter bestimmten Bedingungen zulässig.

„Die weitere Öffnung der wichtigen tagesstrukturierenden Angebote für Menschen mit Behinderungen ist ein wichtiger Schritt für mehr berufliche Integration und soziale Teilhabe“, so Gesundheits- und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. “Wichtig bleibt aber, dass wir uns alle an die geltenden Hygieneregeln halten, ob außerhalb oder innerhalb der Einrichtungen, damit wir die Lockerungen auch beibehalten können.“
Die neue Verordnung tritt am 1. Juli in Kraft und ist zunächst bis zum 31. August befristet.


Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

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