| Corona

Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Weitere Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 6.823 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 231 Todesfälle und 6.417 genesene Fälle. 175 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.

Landkreis

Bisher bekannt

Todesfälle

Genesen

Gemeldete letzte 7 Tage pro 100.000

Ahrweiler

194

1

184

4

Altenkirchen

165

11

154

0

Alzey-Worms

268

11

254

2

Bad Dürkheim

327

12

312

1

Bad Kreuznach

199

7

189

1

Bernkastel-Wittlich

166

2

153

2

Birkenfeld

90

2

86

0

Bitburg-Prüm

184

5

179

0

Cochem-Zell

134

1

127

5

Donnersbergkreis

137

6

129

1

Germersheim

145

5

140

0

Kaiserslautern

105

0

102

3

Kusel

91

1

90

0

Mainz-Bingen

431

25

399

1

Mayen-Koblenz

341

14

326

0

Neuwied

214

4

207

0

Rhein-Hunsrück

166

6

155

0

Rhein-Lahn-Kreis

159

6

152

0

Rhein-Pfalz-Kreis

248

5

229

6

Südliche Weinstr.

151

3

147

0

Südwestpfalz

106

3

103

0

Trier-Saarburg

195

8

187

0

Vulkaneifel

118

5

113

0

Westerwaldkreis

361

21

335

0

Stadt

 

 

 

 

Frankenthal

44

2

42

0

Kaiserslautern

186

5

159

11

Koblenz

264

18

245

1

Landau i.d.Pfalz

56

2

54

0

Ludwigshafen

326

2

311

4

Mainz

668

26

593

8

Neustadt Weinst.

104

2

101

0

Pirmasens

31

0

31

0

Speyer

90

1

85

6

Trier

102

1

101

0

Worms

221

7

208

1

Zweibrücken

36

1

35

0


Stand: 10.15 Uhr

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt. 

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner. 

Weitere Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen 
Eine Änderungsverordnung sieht Lockerungen der Regelungen für Menschen mit Behinderungen vor.  So müssen Menschen mit Behinderungen zukünftig nicht mehr in Quarantäne, wenn sie zum Beispiel nach einem längeren Besuch bei ihren Eltern wieder in ihre Einrichtung zurückkehren. „Das ist ein wichtiger Schritt, der das Leben von Menschen mit Behinderungen weiter erleichtert und vor allem die wichtige soziale Teilhabe fördert“, so Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Diese Anpassung ist möglich, weil die Infektionszahlen weiter niedrig sind. Weiterhin gilt es, die Grundregeln zu Abstand und Hygiene zu beachten, um den gegenseitigen Schutz zu gewährleisten.“

Die Änderungsverordnung zu Neu- und Wiederaufnahmen volljähriger Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen soll heute verkündet werden und morgen in Kraft treten.

Die Einzelheiten können auf der Internetseite www.corona.rlp.de abgerufen werden.

Teilen

Zurück