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Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Weiterbetrieb Teststationen und Änderungsverordnung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 10.717 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 255 Todesfälle und 9.451 genesene Fälle. 1.011 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.

Landkreis

Bisher bekannt

Todesfälle

Genesen

Gemeldete letzte 7 Tage pro 100.000

Ahrweiler

355

3

329

6

Altenkirchen

253

12

217

12

Alzey-Worms

375

11

332

17

Bad Dürkheim

384

12

349

10

Bad Kreuznach

332

7

285

6

Bernkastel-Wittlich

263

2

235

12

Birkenfeld

123

3

117

0

Bitburg-Prüm

307

6

292

7

Cochem-Zell

170

1

160

2

Donnersbergkreis

183

8

161

1

Germersheim

363

6

300

16

Kaiserslautern

211

1

181

8

Kusel

136

1

128

4

Mainz-Bingen

611

25

544

13

Mayen-Koblenz

485

17

404

22

Neuwied

419

5

347

23

Rhein-Hunsrück

226

6

205

5

Rhein-Lahn-Kreis

204

6

189

4

Rhein-Pfalz-Kreis

401

5

351

22

Südliche Weinstr.

185

4

166

5

Südwestpfalz

147

3

142

1

Trier-Saarburg

395

11

361

9

Vulkaneifel

143

5

137

0

Westerwaldkreis

583

22

490

10

Stadt

 

 

 

 

Frankenthal

87

2

73

12

Kaiserslautern

303

6

271

12

Koblenz

349

20

313

6

Landau i.d.Pfalz

89

2

85

0

Ludwigshafen

633

2

556

21

Mainz

1038

28

885

26

Neustadt Weinst.

154

2

138

11

Pirmasens

51

0

45

5

Speyer

163

1

145

14

Trier

207

1

188

4

Worms

326

8

280

13

Zweibrücken

63

1

50

12


Stand: 10:20 Uhr

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt. Diese Zahlen können vereinzelt von den durch die Kreisverwaltungen kommunizierten Zahlen abweichen.

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner.

Weiterbetrieb Teststationen
Die vier Corona-Teststationen des Landes Rheinland-Pfalz werden bis auf Weiteres geöffnet bleiben. Für Einreisende aus Risikogebieten besteht dort somit weiterhin die Möglichkeit zu einer kostenfreien Testung, Einreisende aus Nicht-Risikogebieten können sich dort nicht mehr testen lassen.

Die Teststationen des Landes in Grenznähe zu Luxemburg, Belgien und Frankreich sind an Wochenenden zwischen 10 und 18 Uhr sowie am Flughafen Hahn abhängig vom Flugplan und der Rückkehr von Maschinen aus Risikogebieten geöffnet. Bis zum Erhalt ihres Testergebnisses sind Einreisende aus Risikogebieten verpflichtet, sich bis zu 14 Tage in Quarantäne zu begeben.

Änderungsverordnung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung 
Der Ministerrat hat in seiner gestrigen Sitzung eine Änderungsverordnung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die den Betrieb von Prostitutionsstätten im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes betrifft. Diese sind künftig unter Einhaltung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig, soweit an den angebotenen sexuellen Dienstleistungen nicht mehr als zwei Personen beteiligt sind. Räumlichkeiten in Prostitutionsstätten, in denen sich in der Regel mehr als zwei Personen aufhalten und die zum gleichzeitigen Aufenthalt von mehr als zwei Personen vorgesehen sind oder der Anbahnung sexueller Dienstleistungen dienen, sind geschlossen zu halten.

Es besteht die Pflicht einer vorherigen telefonischen oder digitalen Terminvereinbarung. Das Hygienekonzept für sexuelle Dienstleistungen, das auf der Internetseite der Landesregierung veröffentlicht ist, ist zu berücksichtigen und einzuhalten. Des Weiteren haben die Betreibenden ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und auf Verlangen der für die Erlaubniserteilung zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes zuständigen Behörde vorzulegen.

Die entsprechende Änderungsverordnung wird im Laufe des heutigen Tages verkündet und tritt zum 1. Oktober in Kraft.

Reproduktionszahl zu Corona-Infektionen
Die aktuellste Schätzung des Robert Koch-Instituts für die 7-Tages-Reproduktionszahl für Rheinland-Pfalz wird mit 1,12 angegeben; auch die aktuellste Angabe für den Bund liegt bei 1,03. Die Reproduktionszahl beschreibt, wie viele Menschen pro Infektiösem durchschnittlich angesteckt werden. Ein Wert von 1 zeigt an, dass – im Durchschnitt – jede betroffene Person eine weitere ansteckt.


Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

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