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Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Versorgung psychisch erkrankter Menschen und Zusammenkünfte von Religions- und Glaubensgemeinschaften

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 4.247 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle und 50 Todesfälle.

Landkreis

Bisher bekannt

Todesfälle

Ahrweiler

100

1

Altenkirchen

74

 

Alzey-Worms

107

1

Bad Dürkheim

234

4

Bad Kreuznach

141

1

Bernkastel-Wittlich

94

 

Birkenfeld

47

 

Bitburg-Prüm

126

2

Cochem-Zell

121

 

Donnersbergkreis

75

1

Germersheim

96

1

Kaiserslautern

77

 

Kusel

63

 

Mainz-Bingen

214

2

Mayen-Koblenz

285

3

Neuwied

184

2

Rhein-Hunsrück

129

 

Rhein-Lahn-Kreis

118

2

Rhein-Pfalz-Kreis

142

2

Südliche Weinstr.

124

 

Südwestpfalz

79

2

Trier-Saarburg

122

3

Vulkaneifel

86

1

Westerwaldkreis

238

8

Stadt

Bisher bekannt

Todesfälle

Frankenthal

27

 

Kaiserslautern

81

1

Koblenz

197

8

Landau i.d.Pfalz

45

 

Ludwigshafen

155

 

Mainz

299

1

Neustadt Weinst.

77

1

Pirmasens

24

 

Speyer

38

 

Trier

81

 

Worms

121

3

Zweibrücken

26

 

Stand: 10.00 Uhr

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.

Angebote zur Versorgung und Unterstützung psychisch erkrankter Menschen in Zeiten von Corona
„Gerade für Menschen mit psychischen Erkrankungen stellt die derzeitige Corona-Pandemie eine zusätzliche Belastung dar. Gefühle der Einsamkeit oder Langeweile, Isolation, eine mediale Zunahme von Gefahrennachrichten und finanzielle Nöte aufgrund wachsender beruflicher Unsicherheiten hinterlassen Spuren und können zu einer Verstärkung der Beschwerden führen. Deshalb stellen wir als Landesregierung sicher, dass es für die Betroffenen entsprechende Unterstützungsangebote wie Telefonberatung und Videosprechstunden gibt“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. 

Diese Formen der Betreuung und Beratung über das Telefon und andere Medien werden derzeit auch intensiv durch die psychiatrischen und psychosomatischen Fachkliniken und Fachabteilungen genutzt, um mit den Patientinnen und Patienten weiter im engen Austausch zu bleiben und gleichzeitig das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Unabhängig davon kommen die psychiatrischen Kliniken ihrem regionalen Pflichtversorgungsauftrag weiter nach und stehen für akut stationär behandlungsbedürftige Patientinnen und Patienten nach wie vor offen. 

Bätzing-Lichtenthäler weiter: „Grundsätzlich gilt: Kontakt halten ist wichtig. Telefon- und Videogespräche können während der Corona-Krise vor allem auch auf psychologischer Ebene Wesentliches bewirken und ein wesentlicher Schutzfaktor für den Erhalt der psychischen Gesundheit sein. Dazu zählen auch die vielen bereits bestehenden, aber auch neuen Hotlines und Anlaufstellen. Diese bieten den psychisch belasteten und erkrankten Menschen die Möglichkeit, sich mit jemanden über ihre Fragen, Ängste und Sorgen auszutauschen“.

Eine Übersicht der Hotlines und Anlaufstellen finden Sie unter www.corona.rlp.de.

Auch im Bereich der ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung wird verstärkt auf Telefon- und Videosprechstunden gesetzt. Dafür haben auf Bundesebene die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen.

Zusammenkünfte von Religions- und Glaubensgemeinschaften 
Die Durchführung der Osterfeierlichkeiten stellt insbesondere die christlichen Kirchengemeinden in den kommenden Tagen vor eine große Herausforderung. In den letzten Wochen konnten bereits vielfältige Erfahrungen mit digitalen Formaten und Fernsehübertragungen gesammelt werden.

Die Übertragung eines Gottesdienstes im Internet oder im Rundfunk ist zulässig. Die Anzahl der teilnehmenden Personen ist dabei insoweit zu begrenzen, dass nur solche teilnehmen, die zwingend für die Ausübung dieser beruflichen Tätigkeit erforderlich sind. Eine Beschränkung der Personenzahl ist aus infektionsschutzrechtlicher Sicht geboten und der Einsatz eines Chores oder ähnlichem sollte in jedem Fall unterbleiben. Die Kreisordnungsbehörden können als zuständige Behörden im Einzelfall auch darüberhinausgehende Maßnahmen ergreifen, wenn dies aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich ist.

Das Gesundheitsministerium hat in diesem Zusammenhang in einem Schreiben den kommunalen Spitzenverbänden Auslegungshilfen der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung für die kommenden Tage übermittelt.

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