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Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Verlängerung der Lockerungen von Besuchs- und Ausgangsregelungen für Personen in Einrichtungen

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 6.576 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 226 Todesfälle und 5.969 genesene Fälle. 381 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.

Landkreis

Bisher bekannt

Todesfälle

Genesen

Gemeldete letzte 7 Tage pro 100.000

Ahrweiler

180

1

135

17

Altenkirchen

162

11

143

5

Alzey-Worms

265

11

227

5

Bad Dürkheim

324

12

304

0

Bad Kreuznach

196

7

184

1

Bernkastel-Wittlich

154

2

135

3

Birkenfeld

88

1

81

4

Bitburg-Prüm

184

4

174

1

Cochem-Zell

128

1

126

0

Donnersbergkreis

134

6

113

4

Germersheim

146

5

134

5

Kaiserslautern

102

0

97

1

Kusel

91

1

87

1

Mainz-Bingen

421

24

372

6

Mayen-Koblenz

340

14

325

0

Neuwied

211

4

206

1

Rhein-Hunsrück

161

6

155

0

Rhein-Lahn-Kreis

158

6

151

0

Rhein-Pfalz-Kreis

230

5

206

5

Südliche Weinstr.

150

3

145

0

Südwestpfalz

106

3

103

0

Trier-Saarburg

195

8

179

1

Vulkaneifel

118

5

108

0

Westerwaldkreis

356

21

311

4

Stadt

 

 

 

 

Frankenthal

43

2

40

2

Kaiserslautern

161

4

119

19

Koblenz

263

18

244

0

Landau i.d.Pfalz

56

2

54

0

Ludwigshafen

306

2

276

4

Mainz

583

26

509

9

Neustadt Weinst.

103

2

100

0

Pirmasens

31

0

30

2

Speyer

84

0

79

0

Trier

101

1

98

0

Worms

209

7

185

11

Zweibrücken

36

1

34

0


Stand: 10.00 Uhr

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt. 

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner. 

Verlängerung der Lockerungen von Besuchs- und Ausgangsregelungen für Personen in Einrichtungen
Seit dem 7. Mai gelten gelockerte Besuchs- und Ausgangsregelungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe. Grundsätzlich gilt, dass Besuche nur dann nicht möglich sind, wenn in einer Einrichtung eine Corona-Infektion behandelt wird.

Die Regelungen werden nun über den 24. Mai hinaus verlängert und in einigen Punkten ergänzt. Bewohnerinnen und Bewohner können die Einrichtungen weiter unter bestimmten Auflagen verlassen und bis zu einer Stunde am Tag Besuch empfangen. Verlängert wird auch die Option, durch Testungen eine mögliche Quarantänezeit auf sieben Tage zu verkürzen.

Um die Umsetzung der Besuchsrechte für Einrichtungen und Angehörige verständlicher dazustellen, steht ab heute eine Übersicht mit den wichtigsten Fragen und Antworten (FAQs) für Angehörige auf der Seite www.corona.rlp.de zur Verfügung.

Die Einrichtungen können weiterhin im Einzelfall von den Besuchsregelungen abweichen, wenn sie mit dem Gesundheitsamt entsprechende Hygienekonzepte abstimmen. Dabei ist künftig eine Beteiligung der zuständigen Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe vorgesehen, die vor allem die sozialen Teilhaberechte der Bewohnerinnen und Bewohner unterstützen soll. Neu ist auch, dass Frisöre wieder in die Einrichtungen kommen dürfen.

„Der verantwortungsvolle Umgang mit den Besuchs- und Ausgangsregeln hat gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Ich danke den Leitungen der Einrichtungen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Bewohnerinnen und Bewohnern und den Angehörigen, dass sie die Regelungen bislang weitgehend gut umgesetzt und eingehalten haben. Das und die aktuelle Lage bei den Neuinfektionen macht es nun möglich, die Lockerungen weiter beizubehalten“, so Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler. „Mit den neuen FAQs stellen wir allen Beteiligten eine gute Entscheidungshilfe zu wichtigen Fragen rund um das Besuchsrecht zur Verfügung.“

Die neuen Verordnungen treten am 25. Mai in Kraft und gelten zunächst bis zum 30. Juni. Danach erfolgt eine Überprüfung und Neubewertung der aktuellen Situation.
 „Die Einhaltung der Hygienestandards und Abstandsregelungen sind nach wie vor das oberste Gebot, um den Schutz der besonders gefährdeten Gruppen zu gewährleisten“, so Bätzing-Lichtenthäler.



Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.
 

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