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Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Regelhafte Verteilung Schutzausrüstung hat begonnen

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 5.279 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 97 Todesfälle und 3.102 genesene Fälle.

Landkreis

Bisher bekannt

Todesfälle

Genesen

Neuerkrankte* letzte 14 Tage pro 100.000

Ahrweiler

110

1

77

5

Altenkirchen

118

4

54

31

Alzey-Worms

151

3

89

32

Bad Dürkheim

288

6

180

36

Bad Kreuznach

162

1

73

11

Bernkastel-Wittlich

121

 

75

15

Birkenfeld

68

 

42

10

Bitburg-Prüm

149

3

102

19

Cochem-Zell

122

1

109

5

Donnersbergkreis

105

2

61

32

Germersheim

117

1

74

8

Kaiserslautern

94

 

59

8

Kusel

83

 

56

17

Mainz-Bingen

310

9

147

36

Mayen-Koblenz

325

6

201

12

Neuwied

212

3

149

8

Rhein-Hunsrück

149

1

110

20

Rhein-Lahn-Kreis

143

4

93

15

Rhein-Pfalz-Kreis

184

2

103

19

Südliche Weinstr.

140

1

64

12

Südwestpfalz

100

2

50

15

Trier-Saarburg

159

4

92

21

Vulkaneifel

101

1

50

18

Westerwaldkreis

296

13

175

17

Stadt

 

 

 

 

Frankenthal

33

2

25

8

Kaiserslautern

97

1

56

8

Koblenz

226

10

135

22

Landau i.d.Pfalz

50

 

24

6

Ludwigshafen

232

1

96

50

Mainz

390

7

209

33

Neustadt Weinst.

89

1

58

17

Pirmasens

30

 

17

10

Speyer

52

 

31

18

Trier

92

1

67

8

Worms

147

6

82

25

Zweibrücken

34

 

17

12

Stand: 10.00 Uhr

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt. 

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Neuerkrankte* gelten alle Menschen, bei denen in den letzten 14 Tagen eine COVID-19 Erkrankung laborbestätigt festgestellt wurde. Bezogen auf die Bevölkerungszahl des jeweiligen Kreises (in Fälle/100.000 Einwohner) wurden die Kreisinzidenzen ermittelt. 

Regelhafte Verteilung Schutzausrüstung hat begonnen
Seit dem 17. März 2020 hat das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung des Landes Rheinland-Pfalz (LSJV) aus begrenzten Notvorräten Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, vornehmlich Krankenhäuser (primär die Beatmungs- und Intensivbereiche) und den pflegerischen Bereich, mit der Beschaffung von Schutzausrüstung unterstützt. Zudem wurde eine Standardversorgung der sich etablierenden Fieberambulanzen mit einer Erstausstattung gesichert.

„Das Landesamt konnte nun in eine zweite Phase der Verteilung übergehen. Mit fortgeschrittenem Aufbau von Lagerbeständen und nun zunehmend eintreffenden Lieferungen wurde am 15. April diese Phase begonnen. Zielsetzung ist eine proaktive und nicht mehr auf Notbedarfe reagierende Zur-Verfügung-Stellung von Persönlicher Schutzausrüstung bzw. Desinfektionsmitteln. Es stehen ausreichende Mengen Mund-Nasen-Schutz, FFP2-Masken, Schutzanzüge und Einmalhandschuhe zur Verfügung“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Die Verteilung erfolgt nach Quoten, die auf der Grundlage der gemeldeten und in einer Datenbank beim Landesamt erfassten Bedarfsmeldungen der Adressatengruppen (Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflegeeinrichtungen, Gesundheitsämter etc.) gebildet wurden. Die sich daraus ergebenden Verteilmengen werden nach spezifischen Schlüsseln auf die einzelnen Einrichtungen verteilt bzw. diesen seit dem 15. April 2020 kostenpflichtig angeboten. Grundlage sind die durch den Bund mitgeteilten Preise für dessen Lieferungen an die Länder. Für die Krankenhäuser wurde ist ein Schlüssel aus Gesamtbettenzahl und dem Anteil der Covid-19-Erkrankten gebildet. Für die Gesundheitsämter erfolgt eine Verteilung nach der Bevölkerungszahl im jeweiligen Zuständigkeitsgebiet. 

Diese Bereitstellungsform erfolgt in den kommenden Wochen auf breiterer Mengenbasis wiederkehrend und auf Basis eines unter Voraussetzung der Einhaltung der avisierten Lieferfristen größeren Lagerbestandes bzw. Auslieferungsvolumens. Für Notfälle wird am Lager stets eine Reserve vorgehalten.

Der gesamte Beschaffungsprozess des LSJV zielt auf eine ergänzende Bereitstellung ab. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Gesundheitsämter etc. bleiben explizit aufgefordert, ihre Eigenbeschaffung weiter zu betreiben.


Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

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