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Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Öffnung Frisörbetriebe

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 5.511 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 114 Todesfälle und 3.538 genesene Fälle.

Landkreis

Bisher bekannt

Todesfälle

Genesen

Neuerkrankte* letzte 14 Tage pro 100.000

Ahrweiler

111

1

86

2

Altenkirchen

127

5

62

26

Alzey-Worms

162

3

96

29

Bad Dürkheim

304

6

202

38

Bad Kreuznach

166

2

78

13

Bernkastel-Wittlich

122

1

79

10

Birkenfeld

70

 

49

7

Bitburg-Prüm

156

3

114

16

Cochem-Zell

124

1

114

6

Donnersbergkreis

105

2

67

24

Germersheim

124

3

86

11

Kaiserslautern

95

 

68

7

Kusel

83

 

60

11

Mainz-Bingen

322

10

176

33

Mayen-Koblenz

332

7

229

10

Neuwied

214

3

150

8

Rhein-Hunsrück

154

2

118

18

Rhein-Lahn-Kreis

147

4

104

13

Rhein-Pfalz-Kreis

193

2

129

17

Südliche Weinstr.

141

1

84

9

Südwestpfalz

101

2

58

8

Trier-Saarburg

164

4

107

19

Vulkaneifel

102

1

69

15

Westerwaldkreis

315

17

198

18

Stadt

 

 

 

 

Frankenthal

36

2

25

10

Kaiserslautern

105

1

67

15

Koblenz

236

11

143

24

Landau i.d.Pfalz

52

 

34

9

Ludwigshafen

250

1

122

36

Mainz

435

11

251

41

Neustadt Weinst.

90

1

62

15

Pirmasens

30

 

20

10

Speyer

55

 

34

14

Trier

94

1

74

5

Worms

159

6

102

24

Zweibrücken

35

 

21

12

Stand: 10.00 Uhr

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Neuerkrankte* gelten alle Menschen, bei denen in den letzten 14 Tagen eine COVID-19 Erkrankung laborbestätigt festgestellt wurde. Bezogen auf die Bevölkerungszahl des jeweiligen Kreises (in Fälle/100.000 Einwohner) wurden die Kreisinzidenzen ermittelt. 

Öffnung von Frisörbetrieben 
Der Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sieht vor, dass unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten sollen, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wiederaufzunehmen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Bundeskanzlerin haben dies jedoch unter die Voraussetzung gestellt, dass die Entwicklung des Infektionsgeschehens dies zulässt und dass dies rechtzeitig vor dem Mai gemeinsam erneut bewertet und im Lichte dessen sodann beschlossen wird.

„Wenn es bei den niedrigen Infektionszahlen bleibt und sich das Infektionsgeschehen in diesem Sinne entwickelt, ist davon auszugehen, dass sich Frisörbetriebe bei weiteren Lockerungen wiederfinden werden und unter hygienischen Auflagen ab dem 4. Mai wieder öffnen können. Die Landesregierung begrüßt, wenn sich Frisörinnen und Frisöre z.B. auch durch Terminvergabe mit jeweils zeitlichem Abstand zum nächsten Kunden in die Vorbereitung einsteigen. Die Landesregierung wird, wenn diese Voraussetzung erfüllt sind, für diese Möglichkeit rechtzeitig vor dem Mai die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen“, so Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Eine Befristung der aktuellen Verordnung auf den 6. Mai habe ausschließlich rechtstechnische Gründe.


Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

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