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Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Keine Maskenpflicht bei Geburten

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 7.028 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 235 Todesfälle und 6.613 genesene Fälle. 180 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.

Landkreis

Bisher bekannt

Todesfälle

Genesen

Gemeldete letzte 7 Tage pro 100.000

Ahrweiler

201

1

193

5

Altenkirchen

172

11

154

0

Alzey-Worms

271

11

258

0

Bad Dürkheim

329

12

316

0

Bad Kreuznach

202

7

191

0

Bernkastel-Wittlich

177

2

165

4

Birkenfeld

90

2

88

0

Bitburg-Prüm

199

5

179

2

Cochem-Zell

137

1

133

0

Donnersbergkreis

137

6

131

0

Germersheim

170

5

141

18

Kaiserslautern

108

1

104

3

Kusel

96

1

90

7

Mainz-Bingen

433

25

406

0

Mayen-Koblenz

349

14

327

0

Neuwied

215

4

211

0

Rhein-Hunsrück

166

6

160

0

Rhein-Lahn-Kreis

159

6

153

0

Rhein-Pfalz-Kreis

266

5

244

6

Südliche Weinstr.

155

3

149

1

Südwestpfalz

106

3

103

0

Trier-Saarburg

203

9

190

1

Vulkaneifel

123

5

113

5

Westerwaldkreis

380

22

342

5

Stadt

 

 

 

 

Frankenthal

47

2

42

0

Kaiserslautern

192

6

180

4

Koblenz

265

18

246

0

Landau i.d.Pfalz

56

2

54

0

Ludwigshafen

334

2

324

4

Mainz

681

26

648

2

Neustadt Weinst.

106

2

102

2

Pirmasens

31

0

31

0

Speyer

101

1

93

8

Trier

103

1

102

0

Worms

224

7

214

0

Zweibrücken

44

1

36

0


Stand: 10:30 Uhr

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt. Diese Zahlen können vereinzelt von den durch die Kreisverwaltungen kommunizierten Zahlen – wie aktuell im Kreis Germersheim – abweichen.

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner. 

Keine Maskenpflicht bei Geburten 
Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium stellt klar, dass eine Maskenpflicht für Mütter während der Geburt im Krankenhaus nicht besteht. Die geltende 10. Corona-Bekämpfungsverordnung sieht eine solche Pflicht nicht vor. Das Gesundheitsministerium wird die Krankenhäuser im Land über die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz auf diesen Sachverhalt hinweisen. 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Äußerungen des rheinland-pfälzischen Hebammenverbandes und der Bundeselterninitiative Mother Hood hält das Gesundheitsministerium fest, dass das Krankenhaus nach § 6 Abs. 3 der Verordnung weitreichende Schutzmaßnahmen ergreifen muss, um die werdenden Mütter und das Personal vor Infektionen zu schützen. Sowohl die werdenden Mütter, als auch die Hebammen und das weitere geburtsbegleitende Personal sind beispielsweise geschützt, wenn das Personal im Kreißsaal eine FFP2-Maske trägt.



Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

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