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Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Hinweis zu Schutzvisieren und Aktualisierung der Corona-Bekämpfungsverordnung

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 6.752 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 230 Todesfälle und 6.304 genesene Fälle. 218 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.

Landkreis

Bisher bekannt

Todesfälle

Genesen

Gemeldete letzte 7 Tage pro 100.000

Ahrweiler

189

1

177

2

Altenkirchen

165

11

152

0

Alzey-Worms

266

11

251

1

Bad Dürkheim

326

12

312

2

Bad Kreuznach

198

7

188

1

Bernkastel-Wittlich

164

2

152

5

Birkenfeld

90

2

84

1

Bitburg-Prüm

184

4

180

0

Cochem-Zell

131

1

127

3

Donnersbergkreis

136

6

127

1

Germersheim

145

5

140

0

Kaiserslautern

102

0

101

0

Kusel

91

1

90

0

Mainz-Bingen

428

25

392

1

Mayen-Koblenz

341

14

326

0

Neuwied

214

4

207

2

Rhein-Hunsrück

166

6

155

5

Rhein-Lahn-Kreis

159

6

152

1

Rhein-Pfalz-Kreis

239

5

226

2

Südliche Weinstr.

151

3

147

0

Südwestpfalz

106

3

103

0

Trier-Saarburg

195

8

187

0

Vulkaneifel

118

5

113

0

Westerwaldkreis

361

21

333

2

Stadt

 

 

 

 

Frankenthal

44

2

41

0

Kaiserslautern

175

5

140

8

Koblenz

263

18

245

0

Landau i.d.Pfalz

56

2

54

0

Ludwigshafen

320

2

304

4

Mainz

649

26

551

12

Neustadt Weinst.

104

2

101

2

Pirmasens

31

0

31

0

Speyer

87

1

84

2

Trier

102

1

101

0

Worms

220

7

196

4

Zweibrücken

36

1

34

0


Stand: 9.30 Uhr

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt. 

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner.

Hinweis zu Schutzvisieren und Aktualisierung der Corona-Bekämpfungsverordnung 
Soweit die Corona-Bekämpfungsverordnung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorsieht, sind sogenannte Alltagsmasken zu tragen. Dies gilt nicht, wenn ein Ausnahmetatbestand vorliegt, beispielsweise wenn das Tragen einer Maske wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Ein Schutzvisier ist kein gleichwertiger Ersatz für eine Mund-Nasen-Bedeckung.

Gestern Abend hat die Landesregierung die 9. Corona-Bekämpfungsverordnung verkündet, die weitere bereits angekündigte Lockerungen vorsieht und am 10. Juni in Kraft tritt. Mit der Verordnung wurden auch Hygienekonzepte für vielzählige Bereiche online gestellt.


Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

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