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Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Empfehlungen zur allgemeinen Infektionsprophylaxe und Vorgehen bei Auftreten von COVID-19 Infektionen in Alters- und Pflegeheimen

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 3.466 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle und 30 Todesfälle.

Landkreis

Bisher bekannt

Todesfälle

Ahrweiler

80

1

Altenkirchen

58

1

Alzey-Worms

93

 

Bad Dürkheim

200

3

Bad Kreuznach

127

 

Bernkastel-Wittlich

75

 

Birkenfeld

40

 

Bitburg-Prüm

115

 

Cochem-Zell

113

 

Donnersbergkreis

68

1

Germersheim

71

1

Kaiserslautern

63

 

Kusel

56

 

Mainz-Bingen

168

1

Mayen-Koblenz

242

2

Neuwied

155

2

Rhein-Hunsrück

115

 

Rhein-Lahn-Kreis

104

2

Rhein-Pfalz-Kreis

113

 

Südliche Weinstr.

110

 

Südwestpfalz

56

2

Trier-Saarburg

96

1

Vulkaneifel

64

 

Westerwaldkreis

177

3

Stadt

Bisher bekannt

Todesfälle

Frankenthal

25

 

Kaiserslautern

64

1

Koblenz

156

6

Landau i.d.Pfalz

41

 

Ludwigshafen

109

 

Mainz

222

 

Neustadt Weinst.

63

1

Pirmasens

20

 

Speyer

34

 

Trier

69

 

Worms

86

2

Zweibrücken

18

 

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Melde¬adresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt. 

Empfehlungen zur allgemeinen Infektionsprophylaxe und Vorgehen bei Auftreten von COVID-19 Infektionen in Alters- und Pflegeheimen
„Ältere Menschen erkranken häufiger schwer, wenn sie sich mit SARS-CoV-2 infizieren. Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt daher den Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben und arbeiten. Dies gilt in gleichem Maße auch den Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe“ betonte Sozial- und Gesundheitsministerin bei der Vorstellung der aktuellen Empfehlungen der Landesregierung zur allgemeinen Infektionsprophylaxe und dem Vorgehen bei Auftreten von COVID-19 Infektionen in Alters- und Pflegeheimen.

Bereits am 12. März habe die Landesregierung ein Protektionspapier zu diesem Thema veröffentlicht. „Dieses haben wir jetzt aktualisiert und an die derzeitige Situation angepasst. Damit stellen wir den Trägern und Betreibern von stationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen weitere konkrete Empfehlungen für das Vorgehen bei Auftreten von Covid-19 Infektionen in Alters- und Pflegeheimen zur Verfügung.“ 

Das neue Papier ist durch drei Ziele strukturiert. Das sind neben der Prävention von Übertragungen von Personal auf Bewohner und unter Bewohnern, die Erkennung und Eindämmung von Infektionen in der Einrichtung sowie die Aufrechterhaltung des Betriebes. 

„Es ist wichtig, dass wir jetzt vor allem jene Personen schützen, die ein erhöhtes Risiko haben, an einer COVID-19 Infektion zu erkranken. Vor allem für Seniorinnen und Senioren in Pflegeeinrichtungen ist es aufgrund der in den vergangenen Wochen weiter verschärften Sicherheits- und Schutzgründen besonders schwer, mit ihren Angehörigen und Freunden außerhalb in Kontakt zu bleiben. Ich weiß, dass diese großen Entbehrungen und Einschränkungen im Interesse der Gesundheit nicht immer leicht für die Betroffenen sind. Aber wir dürfen nicht nachlassen, die Maßnahmen zum Wohle der Personen streng umzusetzen, die ein besonderes Risiko haben, schwer zu erkranken“, so Sozial- und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. 

Die Empfehlungen für das Vorgehen bei Auftreten von Covid-19 Infektionen in Alters- und Pflegeheimen sind auf unserer Internetseite abrufbar.


Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

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