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Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Besuchsregelungen am Muttertag gut angenommen

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 6.325 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 198 Todesfälle und 5.571 genesene Fälle.

Landkreis

Bisher bekannt

Todesfälle

Genesen

Neuerkrankte* letzte 14 Tage pro 100.000

Ahrweiler

150

1

116

14

Altenkirchen

156

11

127

2

Alzey-Worms

245

5

174

15

Bad Dürkheim

316

12

292

2

Bad Kreuznach

193

2

163

4

Bernkastel-Wittlich

143

2

126

9

Birkenfeld

84

1

79

0

Bitburg-Prüm

178

4

162

4

Cochem-Zell

127

1

125

0

Donnersbergkreis

125

5

107

9

Germersheim

138

5

128

1

Kaiserslautern

99

0

96

2

Kusel

89

1

86

1

Mainz-Bingen

405

18

344

10

Mayen-Koblenz

339

13

314

0

Neuwied

210

4

204

1

Rhein-Hunsrück

161

5

150

1

Rhein-Lahn-Kreis

160

6

151

2

Rhein-Pfalz-Kreis

214

5

197

4

Südliche Weinstr.

150

3

141

2

Südwestpfalz

106

3

101

0

Trier-Saarburg

192

7

165

7

Vulkaneifel

117

4

100

7

Westerwaldkreis

344

20

303

6

Stadt

 

 

 

 

Frankenthal

42

2

35

2

Kaiserslautern

139

4

106

16

Koblenz

263

18

229

1

Landau i.d.Pfalz

56

1

52

2

Ludwigshafen

288

2

258

9

Mainz

552

23

454

17

Neustadt Weinst.

102

2

98

2

Pirmasens

30

0

29

0

Speyer

83

0

67

4

Trier

100

1

94

2

Worms

194

7

163

7

Zweibrücken

35

0

35

0

Stand: 10.00 Uhr

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Neuerkrankte* gelten alle Menschen, bei denen in den letzten 14 Tagen eine COVID-19 Erkrankung laborbestätigt festgestellt wurde. Bezogen auf die Bevölkerungszahl des jeweiligen Kreises (in Fälle/100.000 Einwohner) wurden die Kreisinzidenzen ermittelt.

Neue Besuchsregelungen wurden am Muttertag gut angenommen 
Seit dem 7. Mai dürfen Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe durch einen Angehörigen oder eine nahestehende Person wieder bis zu einer Stunde täglich besucht werden. Vorsorglich gelten dabei Auflagen, so müssen sich die Besucherinnen und Besucher in den Einrichtungen anmelden und Schutzregeln beachten. Dazu gehört insbesondere das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, eine Desinfektion der Hände sowie das Einhalten eines Mindestabstandes von eineinhalb Metern. Darüber hinaus dürfen Bewohnerinnen und Bewohner die Einrichtung jederzeit alleine, in Begleitung eines Angehörigen oder eines anderen Bewohners verlassen, sofern sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind, dabei eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und die Abstandregelungen einhalten.

Zahlreiche Menschen nutzten den gestrigen Muttertag, um ihre Angehörigen zu besuchen. Die Einrichtungen zeigten sich ganz überwiegend gut auf den Besuchstag vorbereitet.

Viele Einrichtungen haben kreative Lösungen gefunden, um auch mit größeren Besuchergruppen gut umzugehen. So wurden zum Beispiel Treffen im Garten oder am Fenster ermöglicht. Einzelne Einrichtungen machten Besuche in einem eigenen Besuchszelt mit Trennwänden aus Plexiglas oder sogar über einen „Drive-in“ möglich. 

„Es freut mich sehr, dass viele Menschen ihre Angehörigen am Muttertag besuchen konnten. Die wieder gewonnenen Freiräume sind für alle eine Erleichterung. Es ist deutlich zu sehen, dass die Bürgerinnen und Bürger und die Einrichtungen mit den neuen Regelungen sehr verantwortungsvoll umgehen. Solche Lockerungen beizubehalten ist vor allem dann möglich, wenn wir uns alle an die Schutzmaßnahmen halten. Die unterschiedlichen Belange in Bezug auf das Recht zum Schutz der Gesundheit und das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in und mit der Gesellschaft sollten von allen Seiten mit bedacht werden. Dafür brauchen wir gegenseitige Rücksichtnahme“, so Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. 

Die aktuelle Regelung ist zunächst auf vierzehn Tage befristet und läuft nach dem 24. Mai aus. Bis dahin erfolgt eine Überprüfung und Neubewertung der aktuellen Situation.


Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.
 

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