| Corona

Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Änderung der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 7.209 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 236 Todesfälle und 6.725 genesene Fälle. 248 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.

Landkreis

Bisher bekannt

Todesfälle

Genesen

Gemeldete letzte 7 Tage pro 100.000

Ahrweiler

214

1

194

5

Altenkirchen

178

11

161

2

Alzey-Worms

272

11

261

0

Bad Dürkheim

329

12

317

0

Bad Kreuznach

204

7

194

1

Bernkastel-Wittlich

182

2

173

4

Birkenfeld

92

2

88

1

Bitburg-Prüm

205

5

190

6

Cochem-Zell

138

1

135

0

Donnersbergkreis

138

6

131

0

Germersheim

197

5

151

8

Kaiserslautern

108

1

104

0

Kusel

96

1

90

0

Mainz-Bingen

438

25

407

2

Mayen-Koblenz

351

14

335

0

Neuwied

225

4

211

5

Rhein-Hunsrück

167

6

160

1

Rhein-Lahn-Kreis

159

6

153

0

Rhein-Pfalz-Kreis

274

5

256

3

Südliche Weinstr.

155

3

151

0

Südwestpfalz

114

3

103

8

Trier-Saarburg

219

9

193

10

Vulkaneifel

124

5

117

2

Westerwaldkreis

383

22

348

0

Stadt

 

 

 

 

Frankenthal

47

2

45

0

Kaiserslautern

205

6

183

12

Koblenz

270

18

247

4

Landau i.d.Pfalz

57

2

54

0

Ludwigshafen

343

2

326

1

Mainz

685

27

652

1

Neustadt Weinst.

111

2

103

8

Pirmasens

31

0

31

0

Speyer

110

1

99

8

Trier

117

1

103

11

Worms

227

7

217

4

Zweibrücken

44

1

42

0


Stand: 10.30 Uhr

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt. Diese Zahlen können vereinzelt von den durch die Kreisverwaltungen kommunizierten Zahlen abweichen. 

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner. 

Änderung der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung
In der Zweiten Landesverordnung zur Änderung der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz werden einzelne Bereiche neu geregelt. 

Sport
Das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf sind in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen zulässig (dies gilt auch für den Kontaktsport). Dabei gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.

Gastronomie
Die bisherige Begrenzung der „Sperrzeiten“ von 24.00 Uhr bis 5:00 Uhr entfällt. Der Thekenbetrieb und der Aufenthalt von Gästen an der Theke sind unter Beachtung der geltenden Abstands- und Kontakterfassungsregelungen erlaubt.

Kita
Ab dem 1. August gilt für Kitas der Regelbetrieb. Der Übergang vom gegenwärtigen eingeschränkten Betreuungsangebot in den Regelbetrieb kann bereits ab Inkrafttreten dieser Verordnung erfolgen.

Die Verordnung wird im Laufe des heutigen Tages verkündet und tritt am 15. Juli 2020 in Kraft.


Aktuelle Hygienekonzepte sowie einen Überblick über die Maßnahmen der Landesregierung finden Sie auf der Internetseite www.corona.rlp.de.

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