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Dreyer/Bätzing-Lichtenthäler: Zuwachs der Arbeitslosigkeit im Juni leicht abgeschwächt – Aufruf für arbeitsmarktpolitische Projekte startet im Juli

Die Arbeitslosigkeit ist infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Land auch im Juni weiter angestiegen. Wie aus der Veröffentlichung der aktuellen Arbeitsmarktzahlen hervorgeht, waren im Juni in Rheinland-Pfalz 126.446 Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 1.389 mehr als im Mai und 30.283 mehr als Vorjahresmonat. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Prozentpunkte auf 5,6 Prozent. Im Juni des Vorjahres lag sie bei 4,3 Prozent.

„Der Anstieg der Arbeitslosigkeit hat sich im Juni abgeschwächt. Dennoch sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie weiterhin in allen Bereichen des Arbeitsmarktes spürbar. Von Arbeitslosigkeit betroffen sind zahlenmäßig besonders viele Menschen, die vorher im Einzelhandel, in der Gastronomie oder in der Arbeitnehmerüberlassung tätig waren. Darüber hinaus befinden sich viele Beschäftigte noch in Kurzarbeit. Die nach wie vor bestehenden Unsicherheiten in der Wirtschaft ziehen eine zurückhaltende Nachfrage nach Arbeitskräften und damit verbunden eine geringere Einstellungsbereitschaft der Unternehmen nach sich. Als Folge davon haben es arbeitslos gemeldete Personen zurzeit sehr schwer, direkt wieder einen neuen Arbeitsplatz zu finden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Gerade jetzt ist es Aufgabe der Arbeitsagenturen, der Jobcenter und des Arbeitsministeriums, die beruflichen Perspektiven der Menschen, die arbeitslos geworden oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, zu verbessern. Dabei dürfen auch diejenigen nicht vergessen werden, die schon vor der Corona-Pandemie langzeitarbeitslos waren und deren Situation sich nun noch schwieriger darstellt“, betonte Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

In diesem Kontext kündigte Bätzing-Lichtenthäler ein neues Aufrufverfahren für arbeitsmarktpolitische Projekte an, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden. Mit der Veröffentlichung am 16. Juli 2020 auf der Webseite des Europäischen Sozialfonds (www.esf.rlp.de) ruft das Arbeitsministerium zur Einreichung von Projektvorschlägen in folgenden Förderbereichen auf:

  •  Nachhaltige und hochwertige Beschäftigung (unter anderem Anpassung an neue Arbeitsbedingungen – Transformation der Arbeitswelt)
  •  Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von am Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Personengruppen, Soziale Inklusion, Bekämpfung von Armut
  •  Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen

Bätzing-Lichtenthäler weiter: „Gegenwärtig kann niemand die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt exakt einschätzen. Das Arbeitsministerium hat die Situation genau im Blick und wird, wenn nötig, zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Für den neuen Aufruf werden wir zum Beispiel den ESF-Förderansatz ‚Zukunftsfähige Arbeit‘ erweitern und sowohl kleine als auch mittlere Betriebe dabei unterstützen, sich an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Wir werden die bestehenden Projektinhalte gezielter auf die Folgen der Corona-Pandemie ausrichten. Das betrifft zum Beispiel digitale Arbeitsformen, wie die verstärkte Nutzung von Homeoffice sowie Führung und Kommunikation in digitalisierten Teams. Außerdem möchten wir im Förderansatz ‚Zukunftsfähige Arbeit‘ auch die Zielgruppe der Solo-Selbständigen ansprechen und freuen uns über Projektvorschläge.“

Die Anmeldefrist für Projektanmeldungen ist der 21. August 2020. Die Projekte sollen in der Zeit vom 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 beginnen. Weitere Informationen zu den einzelnen Förderansätzen und ihren Rahmenbedingungen, dem Anmeldeverfahren sowie zur finanziellen Abwicklung der Projekte sind ab dem 16. Juli 2020 unter www.esf.rlp.de abrufbar.

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